BJ: Philippinen können über 683 Mio. USD verfügen Fall Marcos mit dem Einziehungsentscheid abgeschlossen
(ots)Zürich/Bern, 5.8.2003. Vertreter schweizerischer und philippinischer Behörden haben sich am Dienstag an einem Treffen in Zürich befriedigt über den positiven Abschluss des Falles Marcos geäussert. Nach dem Einziehungsentscheid des Obersten Gerichts in Manila können die Philippinen über die 1998 auf ein Sperrkonto überwiesenen Vermögenswerte in Höhe von mittlerweile 683 Mio. USD verfügen. Hängig ist nur noch die Herausgabe der Vermögenswerte von Mitbeteiligten in Höhe von 10 Mio. USD.
Der Fall Marcos begann 1986 mit der Anordnung einer Kontensperre durch den Bundesrat. 1990 bewilligte das Bundesgericht die Herausgabe der Bankdokumente der Familie Marcos an die Philippinen. Für die Rückgabe der Vermögenswerte stellte es die Bedingung auf, dass zuerst ein rechtskräftiges Urteil eines philippinischen Gerichts vorliegen müsse. 1997 hielt das Bundesgericht fest, dass die Vermögenswerte der Marcos-Stiftungen offensichtlich überwiegend deliktischer Herkunft seien, und liess deren vorzeitige Überweisung auf ein Sperrkonto in Manila zu.
Das Bundesgericht machte diese vorzeitige Überweisung allerdings von zwei Auflagen abhängig: Die Philippinen mussten zusichern, über die Einziehung bzw. Rückerstattung der Vermögenswerte in einem gerichtlichen Verfahren zu entscheiden, das den im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgelegten Grundsätzen entspricht. Zudem mussten sich die Philippinen verpflichten, die schweizerischen Behörden regelmässig über das gerichtliche Einziehungs- bzw. Rückerstattungsverfahren sowie über Vorkehrungen und Verfahren zur Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen unter dem Marcos-Regime zu informieren.
Kein Entscheid der Schweizer Behörden mehr fällig
Nachdem das Bundesamt für Justiz (damals noch: Bundesamt für Polizeiwesen) die von den Philippinen abgegebene Garantie als genügend bezeichnet und das Bundesgericht Beschwerden gegen diesen Entscheid abgewiesen hatte, konnten die Vermögenswerte 1998 auf ein Sperrkonto der Philippinischen Nationalbank in Manila transferiert werden. Nach dem Einziehungsentscheid des Obersten Gerichtes vom 15. Juli 2003, der die Einschätzung des Bundesgerichtes bezüglich der deliktischen Herkunft der beschlagnahmten Gelder bestätigt, können die Philippinen über diese Vermögenswerte in Höhe von 683 Mio. USD verfügen. Von Seiten der Schweizer Behörden ist kein Entscheid mehr fällig. Das philippinische Parlament berät zurzeit ein Gesetz, wonach die Marcos-Gelder für die Landreform bzw. für die Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu verwenden sind.
Noch 10 Mio. USD gesperrt
Vertreter der Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich, des Bundesamtes für Justiz und der philippinischen Kommission für die Rückführung der Marcos-Gelder (Presidential Commission on Good Government - PCGG) besprachen am Dienstag in Zürich die noch hängigen Rechtshilfeverfahren gegen Mitbeteiligte im Fall Marcos (ehemalige Minister und andere Personen). Im Jahr 2000 wurden die Bankdokumente an die Philippinen herausgegeben sowie ein Teil der gesperrten Gelder (5,5 Mio. USD) vorzeitig überwiesen. In der Folge gab die Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich Vermögenswerte in Höhe von rund 30 Mio. USD frei, weil die philippinischen Behörden nicht nachweisen konnten, dass sie nach wie vor ein Strafverfahren gegen die betroffenen Personen führten. Rund 10 Mio. USD bleiben noch in der Schweiz gesperrt. Die philippinische Justiz wird demnach noch über die Einziehung von 15,5 Mio. USD der Mitbeteiligten im Fall Marcos zu entscheiden haben.
Weitere Auskünfte: Bezirksanwalt Dieter Jann, Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich, Tel. 01 / 248 27 52 Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88