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Bundesamt für Polizei

Grenzüberschreitende Kriminalität: Schweiz und Deutschland arbeiten enger zusammen

Bern (ots)

In der Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität und des Terrorismus arbeitet die Schweiz künftig auch
mit Deutschland enger zusammen. Der bilaterale Polizeivertrag tritt
am 1. März 2002 in Kraft. Dieser sieht unter anderem gemischte
Ermittlungsgruppen vor.
Das Übereinkommen regelt die Zusammenarbeit der Polizei- und
Justizbehörden beider Staaten. Es schafft klare rechtliche Grundlagen
für besondere Formen der polizeilichen Kooperation und für den
Informations- und Datenaustausch. Damit werden die zuständigen
Behörden ermächtigt, bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen im
jeweiligen Nachbarstaat Observationen, Nacheile und kontrollierte
Lieferungen bestimmter Gegenstände durchzuführen sowie in gemischten
Kontroll-, Observations- und Ermittlungsgruppen tätig zu werden.
Geregelt sind ausserdem der Austausch von Beamtinnen und Beamten
sowie Hilfeleistungen bei sicherheitsrelevanten Grossereignissen,
Katastrophen und schweren Unglücksfällen.
Umsetzung in Etappen
Die Umsetzung des Vertrages wird in Etappen vollzogen. Die
notwendigen Vorbereitungsmassnahmen laufen bereits. Mit dem in Kraft
tretenden Vertrag wird grösstenteils die bereits bestehende Praxis
rechtlich verankert. In anderen Bereichen, wie etwa der
Datenübermittlung, müssen noch neue technische Instrumente geschaffen
werden.
Die Schweiz handelt seit 1995 bilaterale Zusammenarbeitsabkommen
mit den Nachbarstaaten aus, um den Kampf gegen die
grenzüberschreitende Kriminalität, den Terrorismus und gegen die
illegale Migration zu verstärken. Das Abkommen mit Italien ist
bereits am 1. Mai 2000, dasjenige mit Frankreich am 1. Oktober 2000
und das mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein am 1. Juli
2001 in Kraft getreten. Diese Verträge eröffnen in der Praxis neue
Möglichkeiten in der Polizeizusammenarbeit und gewährleisten die in
der heutigen Kriminalitätsbekämpfung unabdingbare  enge,
internationale Zusammenarbeit.
Die Botschaft ist unter
http://www.bk.admin.ch/ch/d/ff/2000/index0_8.html unter der Nummer
862 einsehbar.

Kontakt:

Veronica Blattman
Bundesamt für Polizei
Tel. +41/31/323'94'83

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