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SFA: Sinnvoller Jugendschutz: SFA für Mindestalter 18 beim Zigarettenkauf
In der Schweiz dürfen Zigaretten sogar an Kinder verkauft werden, denn bisher regelt kein nationales Gesetz das Abgabealter beim Kauf von Tabakprodukten. Einzelne Kantone sind dem Bund eine Nasenlänge voraus und haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet. Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) hält das Verkaufsverbot von Tabak an Minderjährige für einen Schritt in die richtige Richtung, der gleichzeitig durch weitere Präventionsmassnahmen unterstützt werden muss.
Zigaretten sind in der Schweiz oft einfacher erhältlich als frisches Brot oder Milch. Sogar Kinder dürfen Zigaretten kaufen. Ein Zustand, der zahlreichen Regierungsvertretern und vor allem der Bevölkerung seit längerem ein Dorn im Auge ist. Das Tabakverkaufsverbot für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine der Massnahmen, für die sich die Schweiz als Unterzeichnerin des WHO-Tabak-Rahmenübereinkommens seit Juni 2004 verpflichtet hat. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will das Verbot nun mit der aktuellen Revision des Lebensmittelgesetzes bis Ende 2007 durchsetzen.
Achtzig Prozent der Bevölkerung sind für Altersbeschränkung
Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung steht hinter der Altersbeschränkung. Gemäss der Schweizerischen Umfrage zum Tabakkonsum befürworten acht von zehn Personen ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche (Tabakmonitoring, BAG, 2004). Zahlreiche Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt, so z.B. Waadt und Luzern, wo seit Anfang Jahr das Abgabealter 18 bzw. 16 gilt. Auch Graubünden hat ein Abgabeverbot an unter 16-Jährige beschlossen. In den Kantonen Baselland, Bern, Zürich, St. Gallen und Thurgau befinden sich entsprechende Gesetze in der parlamentarischen Beratung. In anderen Kantonen wie Basel-Stadt, Zug und Solothurn haben die Verwaltungen begonnen, die gesetzlichen Bestimmungen zum Abgabeverbot zu erarbeiten.
Rauchen ist für Menschen jeden Alters schädlich. Da die meisten Tabakkonsumentinnen und -konsumenten als Jugendliche mit dem Rauchen beginnen, ist ein Verkaufsverbot für Minderjährige sinnvoll und ein wichtiger Bestandteil des Jugendschutzes und der Prävention. Die Massnahme kann dazu beitragen, den Einstieg ins Rauchen hinauszuzögern oder zu verhindern. Sie greift jedoch nur, wenn das Gesetz auch eingehalten und kontrolliert wird. Studien aus Finnland und aus den USA, wo in allen Bundesstaaten ein Tabakverkaufsverbot an Jugendliche unter 18 Jahren gilt, versprechen Wirksamkeit der Massnahme, wenn diese gleichzeitig durch Preiserhöhungen, Werbeverbote, Nichtraucherschutz und die Aufklärung über die Risiken des Tabakrauchs unterstützt wird. Ein Verkaufsverbot für Minderjährige nützt aber nicht viel, wenn die Jugendlichen die Zigaretten weiterhin an einem der 18 000 Automaten in der Schweiz beziehen können. Die SFA tritt deshalb für eine Abschaffung der Zigarettenautomaten ein.
Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite der SFA: http://www.sfa-ispa.ch/index.php? IDtheme=64&IDarticle=1314&IDcat24visible=1&langue=D
Auskunft: Janine Messerli, Mediensprecherin SFA, Tel. 021 321 29 74 E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch