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SFA - Alkohol an der Fasnacht: Auch Veranstalter tragen Verantwortung
Einmal im Jahr verkleiden sich die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler und ziehen bis in die frühen Morgenstunden in den Gassen umher. Im närrischen Treiben trinken viele auch gerne und reichlich Alkohol. Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) empfiehlt einen sorgfältigen Umgang mit Alkohol und weist auf die Verantwortung der Fasnachtsveranstaltenden hin: Diese können einiges tun, um Alkoholexzesse und die damit verbundenen negativen Folgen zu verhindern.
An der Fasnacht herrscht eine ausgelassene Stimmung, und der Alkohol trägt das Seine dazu bei, dass die Menschen für eine Weile hemmungsloser sind. Ein berauschter Zustand birgt jedoch Gefahren: Alkoholvergiftungen, Verkehrsunfälle, Gewalttätigkeiten und ungeschützter Geschlechtsverkehr können negative Auswirkungen übermässigen Alkoholkonsums sein. Es ist ratsam, sich an der Fasnacht nicht vom Trinktempo anderer anstecken zu lassen, sondern seinen Trinkrhythmus selber zu bestimmen. Damit der Körper genügend Zeit hat, den Alkohol abzubauen, empfiehlt es sich, langsam zu trinken und zwischendurch alkoholfreie Getränke zu sich zu nehmen. Nur diese eignen sich übrigens als Durstlöscher, denn Alkohol entzieht dem Körper Flüssigkeit. Wer sein Glas zuerst leer trinkt, bevor er sich nachschenken lässt, hat den Alkoholkonsum besser unter Kontrolle. Im Strassenverkehr stellt schon wenig Alkohol ein Risiko dar. Dies wird gerne unterschätzt. Denn wie hoch nach einem Fest der Blutalkoholwert im Körper ist, ist oft schwierig einzuschätzen. Das Steuerrad sicher in der Hand hat, wer keinen Alkohol oder nicht mehr als ein Glas trinkt.
Reagieren statt ignorieren Veranstaltende von Festanlässen können ihrerseits den Gästen eine sichere Heimkehr ermöglichen, indem sie einen Taxiservice oder Sammelbusse anbieten. Zudem lohnt es sich für die Unternehmer, in die Schulung des Ausschankpersonals zu investieren: So weiss das Personal an der Bar, wie es in heiklen Situationen reagieren kann und mit angetrunkenen Gästen umgehen soll. Einem Betrunkenen frühzeitig den Ausschank von Alkohol zu verweigern und ihm beispielsweise ein Taxi zu rufen, ist besser als das Problem zu ignorieren. Mit diesen Vorsichtsmassnahmen halten sich Party- Organisatoren auch an die gesetzlichen Bestimmungen für das Gastgewerbe in den meisten Kantonen. Zudem können die Veranstalter für ein vielseitiges Angebot an alkoholfreien Getränken sorgen. Es muss nicht immer Alkohol sein: Fruchtsäfte, Milchdrinks und durstlöschende Limonaden sind attraktive Alternativen zu alkoholischen Getränken.
Auskunft: Janine Messerli, Mediensprecherin SFA, Tel.: 021 321 29 74 E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch
Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite der SFA: http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDcat24visible=1&langue=D