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HEV Schweiz

Der HEV Schweiz und der SVIT Schweiz zum Beschluss des Parlaments über den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten"

Zürich (ots)

Der vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag (NR 98:71; SR
36:5) birgt das Risiko von Liquiditätsproblemen, enthält aber
immerhin einen gewissen Bezug zum Markt. Der HEV Schweiz und der SVIT
Schweiz sind zwar nicht begeistert über den Gegenvorschlag,  können
ihn gesamthaft aber als Kompromisslösung akzeptieren.
Mit dem Gegenvorschlag werden die Mieten von den
standardisierten Hypothekarzinssätzen der Kantonalbanken entkoppelt
und können künftig ausschliesslich an die Teuerung angepasst werden.
Damit wird ein Beitrag zu der in weiten Teilen geforderten
Vereinfachung des Mietrechts geleistet. Allerdings wird mit dieser
Umstellung das Finanzierungsrisiko einseitig zulasten der Vermieter
verschoben. Vor allem private „Klein-Vermieter" können dadurch
Liquiditätsengpässe geraten. Für solche Fälle sieht der
Gegenvorschlag leider kein Notventil vor. Aus unserer Sicht ist die
Abkoppelung von den Hypothekarzinsen daher an die Zusagen des
Bundesrates zu knüpfen, wonach die Umsetzung des Gegenvorschlages
verteilungsneutral durchführt wird: Dies erfordert, dass die
Inkraftsetzung des neuen Rechts zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem
das Niveau der Hypothekarzinssätze sich wieder auf dem langjährigen
Durchschnitt befindet.
Andererseits begrüssen wir die Umstellung zur Vergleichsmiete als
einziges Kriterium zur Beurteilung der missbräuchlichen Mieten. Dies
bringt eine weitere Vereinfachung gegenüber dem heutigen
komplizierten Nebeneinander von Rendite und Ortsüblichkeit. Zudem
wird mit der konsequenten Anwendung der statistischen Vergleichsmiete
eine gewisse Marktnähe erzielt. Die Krux liegt allerdings in der zur
Zeit noch ungewissen Ermittlung der Vergleichsmiete. Die
Vergleichsstatistik muss die tatsächlichen Marktverhältnisse abbilden
können, was insbesondere ihre rollende Anpassung erfordert.
Mit der Befreiung der Mietverträge von Grossunternehmen von den
Mietzinsvorschriften wird den Parteien sodann in diesem Bereich mehr
Handlungsspielraum eingeräumt, was der HEV Schweiz und der SVIT
Schweiz unterstützen.
Bedauernswert ist, dass sich das Parlament für eine komplexe
Übergangsregelung entschlossen hat. Diese wird selbst nach
Inkraftsetzen des neuen Rechts noch über Jahre hinaus zu einer
komplizierten Vermischung von neuem und altem Recht führen. Die
fragewürdige Übergangsregelung fordert Hypothekarzinsanpassungen der
Mieten beim ersten Mietzinsaufschlag nach neuem Recht, ohne genau zu
sagen wie die altrechtlichen Mechanismen mit der neuen Regelung
verbunden sind. Immerhin werden den Vermietern bei Forderungen nach
Weitergabe von Hypothekarzinsreduktionen alle Einreden und
Verrechnungsmöglichkeiten des geltenden Rechts zugestanden.
Fazit:
   Das Parlament hat rund drei Jahre für den nun verabschiedeten
Gegenvorschlag gerungen. Angesichts dieser langjährigen Auslotung der
Interessen wäre es aus unserer Sicht unverständlich und
unverantwortlich, den Gegenvorschlag nun zu Fall zu bringen. Der HEV
Schweiz und SVIT Schweiz können für den Gegenvorschlag zur
Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten" zwar keine Begeisterung
aufbringen, akzeptieren ihn aber gesamthaft als einen gangbaren
Kompromiss. Wir behalten uns allerdings vor, jederzeit notwendige
Korrekturen des Mietrechts zu beantragen, um wirkungsvolle
Investitionsanreize für einen kostengünstigen privaten Wohnungsbau zu
schaffen. Denn ein möglichst grosses Angebot an Wohnungen ist allemal
wirksamer als jeder papierene Mieterschutz.
Kontakte: 
Ständerat Toni Dettling
Präsident Hauseigentümerverband Schweiz
Tel. +41/41/811'60'21
Natel +41/79/341'73'20
Nationalrat Rolf Hegetschweiler 
Ausschussmitglied HEV Schweiz
Tel. +41/1/487'17'70
Urs Gribi
Präsident SVIT Schweiz
Tel. +41/61/690'40'13
Natel +41/79/411'69'80
 [ 006 ]

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