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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Geringe Chancen für Mietrechtsrevision

Zürich (ots)

Anders als der Nationalrat ist der Ständerat auf
die Mietrechtsrevision eingetreten. Er hat dabei gewichtige 
Änderungen am Bundesratsvorschlag vorgenommen. Der HEV Schweiz 
befürchtet ein langwieriges Ringen um eine letztlich unbefriedigende 
Vorlage mit geringen Erfolgsaussichten.
Der Ständerat unterstützt einen Systemwechsel in der 
Mietzinsgestaltung. Nach dem Willen des Ständerates sollen die Mieten
nicht mehr an die Kosten der Vermieter (Hypothekarzinsen, Unterhalt 
etc.) angepasst werden. Stattdessen sollen die Mieten - wie der 
Bundesrat vorgeschlagen hat - künftig nach der Teuerung gemäss einem 
Spezialindex ausgerichtet werden. Der Ständerat hat damit dem 
"historischen" Kompromiss der  Vermieter- und Mieterorganisationen 
vom November 2007 eine Abfuhr erteilt. Der Kompromiss der 
"Sozialpartner" sah vor, die Mietzinse nach dem allgemein-gültigen 
Landesindex der Konsumentenpreise (Teuerung zu 100%) auszurichten.
Der HEV Schweiz bedauert den knappen Entscheid des Ständerats. Der
Verband lehnt den vorgeschlagenen Spezialindex, wonach für 
Mietzinsanpassungen einzelne Kosten aus dem Index ausgeklammert 
werden, entschieden ab. Bei einer solchen Beschränkung des 
Teuerungsausgleichs wird der ursprünglich vereinbarte Mietzins Jahr 
für Jahr weniger wert. Angesichts des Kostenrisikos des Vermieters 
ist dies unverständlich. Vermieter müssen die Kosten für die 
Finanzierung (Hypothekarzinsen), den Unterhalt und den Betrieb durch 
die Mieteinnahmen decken können. Dabei gilt es zu bedenken, dass 
namentlich die Unterhaltskosten in den letzten Jahren stark gestiegen
sind. Angesichts der immer neuen Sanierungsforderungen an die 
Vermieter werden die Unterhaltskosten auch weiter steigen. Für 
Vermieter bedeutet dies eine erhebliche Kostenfalle. Das Abstellen 
auf einen Spezialindex birgt zudem die Gefahr, dass dieser 
Spezialindex zum politischen Spielball wird. Dies zeigt auch das 
Gutachten der beiden Basler Universitäts-Professoren Borner/Kugler 
deutlich.
Sinnvolles "Notventil"
Immerhin hat der Ständerat ein Notventil eingebaut. Es gibt 
Mietverhältnisse, die Jahrzehnte dauern. Bei langjährigen 
Mietverhältnissen werden die Mietzinsen damit vom Markt abgeschottet 
und künstlich tief gehalten. Die sogenannten "Altmieter" werden damit
gegenüber den Neumietern bevorzugt, die sich neu am Markt nach einer 
Mietwohnung umsehen. Dies ist weder gerecht noch sozial. Der 
Ständerat will daher den Mietparteien die Möglichkeit geben, im 
Mietvertrag zu vereinbaren, dass der Mietzins nach mindestens 
5-jähriger Mietdauer an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden 
kann. Massgebend dafür sollen die Mietzinse vergleichbarer 
Mietwohnungen sein (statistisch erhobene Vergleichsmiete). Nach 
diesen Grundsätzen soll auch die Missbrauchsüberprüfung in Fällen der
Anfechtung des Anfangsmietzinses von Wohnräumen erfolgen. Der HEV 
begrüsst dies.
Wie weiter?
Die Voten im Ständerat haben gezeigt, wie stark umstritten die 
Mietrechtsrevision ist. Der Ball liegt nun wieder beim Nationalrat. 
Es bleibt abzuwarten, ob er an seiner Ablehnung festhält, um auf eine
neuerliche jahrelange und kostspielige Auseinandersetzung über die 
Mietzinsgestaltung zu verzichten. Nachdem der Westschweizer 
Mieterverband den Kompromiss bereits kurze Zeit nach Unterzeichnung 
wieder hinterfragt hatte, ist eine einvernehmliche Lösung 
gescheitert. Es sei daran erinnert, dass das Stimmvolk in den Jahren 
2003 und 2004 zwei unterschiedliche Mietrechtsvorlagen sehr deutlich 
verworfen hat.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/515 65 53
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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