HEV Schweiz: Neuer Gegenvorschlag zur HEV-Initiative
Zürich (ots)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) lehnt die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des HEV Schweiz mit 11 zu 1 Stimme ab, stellt ihr aber mit 7 zu 4 Stimmen einen überarbeiteten Gegenvorschlag gegenüber. Zudem wurde mit 6 zu 3 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, welche eine verfassungsmässige Grundlage für die Einführung einer kantonalen Objektsteuer auf Liegenschaften bieten soll. Der HEV Schweiz begrüsst, dass die WAK-S den Handlungsbedarf anerkannt hat und sie im Gegensatz zum bundesrätlichen Gegenvorschlag eine Erhöhung des Ersterwerberabzuges vorsieht. Der HEV Schweiz lehnt jedoch eine neue Zweitwohnungssteuer ab. Der Verband hält an seiner Initiative fest.
Nachdem die WAK-S am 11. November 2010 einstimmig beschloss, auf den inakzeptablen Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative des HEV Schweiz "Sicheres Wohnen im Alter" nicht einzutreten, hat sie die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Gegenvorschlags ohne Mehreinnahmen beauftragt. Mit dem nun verabschiedeten Gegenvorschlag wird der Ersterwerberabzug von 5'000 auf 6'000 Franken erhöht (Ehepaare von 10'000 auf 12'000 Franken). Sodann soll sich dieser Abzug jährlich um 5 Prozent (und nicht um wie ursprünglich vorgesehen um 10 Prozent) reduzieren. Der HEV Schweiz begrüsst es sehr, dass die WAK-S den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung anerkennt und dass sie ausdrücklich keine Mehreinahmen zulassen will. Unverständlich ist für den HEV-Schweiz, dass der neue Gegenvorschlag keinen Abzug der Unterhaltskosten zulassen will und sogar die Abzüge für Energiesparmassnahmen oder denkmalpflegerische Arbeiten streichen will. Nach Ansicht des HEV Schweiz sind diese Abzüge unbedingt beizubehalten. Insbesondere der Investitionsanreiz mittels Unterhaltsabzug ist gerechtfertigt, da er hilft, die bauliche Substanz zu erhalten und somit im öffentlichen Interesse ist. Zudem sind Unterhaltsinvestitionen konjunkturstützend und somit auch volkswirtschaftlich wertvoll.
Der Verband hält seinerseits an seiner Initiative fest und wird sich dafür einsetzen, dass seiner Kritik im Gegenvorschlag der WAK-S gebührend berücksichtigt werden.
Kontakt:
HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch