Bundesrat verabschiedet Vernehmlassungsbericht und Botschaft über die Ratifikation der UNESCO-Konvention 1970 und das Kulturgütertransfergesetz
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf eines Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz) Kenntnis genommen. Er verabschiedet die Botschaft über die Ratifikation der UNESCO-Konvention 1970 und das Kulturgütertransfergesetz zu Handen der Eidgenössischen Räte. Das Gesetz setzt die Vorschriften und Massnahmen um, welche die UNESCO-Konvention 1970 zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vorsieht.
Viele Regionen weltweit haben in den letzten Jahrzehnten durch Raubgrabungen, Diebstahl und illegale Ausfuhr eine massive Schädigung ihres kulturellen Erbes erlitten. Die internationale Staatengemeinschaft hat auf diese Entwicklung mit einer Reihe von Konventionen reagiert, deren älteste die UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (UNESCO-Konvention 1970) ist. Bis heute sind ihr 91 Staaten beigetreten; sie soll nun auch von der Schweiz ratifiziert werden.
Die Schweiz kennt auf Bundesebene keine spezifische Gesetzesregelung zum Umgang mit beweglichem Kulturgut. Im Unterschied zu ihren Nachbarstaaten ist sie auch in keines der internationalen Instrumente zur Regelung des Kulturgütertransfers eingebunden. Dies hat zur Folge, dass sowohl das schweizerische Kulturerbe wie auch dasjenige anderer Staaten in unserem Land bisher nur unzulänglich vor schädlichen Transaktionen geschützt ist. Mit der Ratifikation der UNESCO-Konvention 1970 vollzieht die Schweiz den Anschluss an die internationalen Standards im Kulturgüterrecht. Hierzu bedarf es eines Kulturgütertransfergesetzes, das die Vorschriften und Massnahmen der Konvention in das Schweizer Recht umsetzt. Der erste Entwurf des Kulturgütertransfergesetzes ging im Herbst 2000 in die Vernehmlassung. Wie aus dem nun veröffentlichten Vernehmlassungsbericht hervorgeht, wurde er mehrheitlich positiv bewertet. Der Bundesrat überweist das überarbeitete Gesetz nun an die Eidgenössischen Räte.
Das Kulturgütertransfergesetz enthält Bestimmungen zur Einfuhr und Ausfuhr von Kulturgut, zur Rückführung von illegal eingeführten Kulturgütern in ihr Ursprungsland und zum gewerblichen Handel mit Kulturgut. Weiter enthält es Massnahmen, die den Schutz für das schweizerische Kulturerbe und dasjenige anderer Länder verbessern und den internationalen Kunstaustausch fördern. Die Kombination von Massnahmen zur Einschränkung des illegalen und Förderung des legalen Kulturgütertransfers soll der besonderen Bedeutung Rechnung tragen, die dem verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Kulturgütern zukommt.
Kontakt:
Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales
Bundesamt für Kultur
Tel. +41 31 322 86 08
Auch zu beziehen unter: www.kultur-schweiz.admin.ch/arkgt/kgt
Beilagen:
- Presserohstoff
- Vernehmlassungsbericht
- Botschaftstext