BAK: Plünderung des kulturellen Erbes im Irak
Bern (ots)
Die Meldungen der letzten Tage über Plünderungen im Irak lösen grosse Besorgnis aus. Es ist zu befürchten, dass die bisherigen Plünderungen von Museen und archäologischen Stätten nur den Anfang bilden: Mehrere zehntausend Kulturgüter sind gefährdet. In der Regel tauchen Kulturgüter aus Krisengebieten bald auf dem internationalen Kunstmarkt auf.
Die UNESCO hat deshalb den Internationalen Kunsthandelsverband CINOA, den Internationalen Museumsrat (ICOM) sowie die Hauptakteure des Kunsthandels aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die gestohlenen Kulturgüter keine Abnehmer finden. Die internationale Gemeinschaft unter der Schirmherrschaft der UNESCO plant, alle verfügbaren Daten zum kulturellen Erbe des Irak zu veröffentlichen. Fachleute aus aller Welt stellen sich für den kulturellen Wiederaufbau zur Verfügung. Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt dieses Vorhaben.
Das BAK hat die interessierten Kreise der Sammler, Museen und des Kunsthandels sowie die zuständigen Stellen der Zoll- und Strafverfolgungsbehörden umgehend zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert. Auch wenn die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz zur Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers schwach sind, soll dies dennoch eine präventive Wirkung haben. Die Schweiz ist bestrebt, alles Mögliche zu unternehmen, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden. Sie darf nicht als Umschlagplatz für Kulturgüter dubioser Herkunft missbraucht werden.
Das Parlament verabschiedet voraussichtlich diesen Sommer das durch das BAK ausgearbeitete Kulturgütertransfergesetz. Dieses Gesetz wird es erlauben, solche Missbräuche gezielter zu bekämpfen. Es stellt den Behörden die nötigen Instrumente zur Verfügung, um auf solche Situationen rascher und wirkungsvoll reagieren zu können.
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