Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Shimonoseki (Japan)
Bern (ots)
Die 54. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) findet in Shimonoseki (Japan) statt und dauert vom 20. bis 24. Mai 2002. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen abgestützt sind und einvernehmliche Lösungen gefunden werden.
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist nicht, wie oftmals vermutet wird, ein reines Walschutzübereinkommen. Neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände verfolgt es im Grundsatz das Ziel, die nachhaltige Nutzung bestimmter anderer Walbestände auf Grund moderner Managementmethoden sicherzustellen. Auf allen Weltmeeren ist heute ein Walfangmoratorium in Kraft.
An der Jahrestagung 2002 werden unter anderen die folgenden Themen behandelt:
- neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten - Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des revidierten Bewirtschaftungsschemas - wissenschaftlicher Walfang - Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien - Tötungsmethoden - Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse - Schutzgebiete
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:
- Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für ein Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geografisch festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht abträglich ist, und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Die Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung dieses Bewirtschaftungsschemas widmet, bleiben deshalb abzuwarten.
Dieses Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung deckt sich mit jener der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von Rio.
Die Schweiz vertritt darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch das Management der sogenannten "kleinen Walarten" in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte.
- Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen, unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und von allen Anrainerstaaten unterstützt werden.
- Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen abgestützt sind. Grundsätzlich soll die Position übereinstimmen mit der Position unseres Landes in anderen internationalen Umweltgremien und mit den Grundsätzen der Umweltpolitik im Inland. Das Binnenland Schweiz hofft, dadurch weiterhin die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.
Die Schweiz wird in Shimoneski vertreten durch Dr. Thomas Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, Politische Abteilung V, Sektion Umwelt des EDA.
Siehe auch: Medienrohstoff: Das Walfangübereinkommen - die Walfangkommission unter http://www.bvet.admin.ch/medien-info/d/presserohstoffe/1_index.html
Broschüre: Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
Internet: http://www.admin.ch/bvet (Artenschutz, Berichte und Publikationen, Walbroschüre) http://www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)
Kontakt:
Thomas Althaus
Leiter Artenschutz
Bundesamt für Veterinärwesen
Tel. +41/31/323'85'08
Robin Tickle
Chef Kommunikationsdienst EVD
Tel. +41/31/322'20'25