Alle Storys
Folgen
Keine Story von BAK Bundesamt für Kultur mehr verpassen.

BAK Bundesamt für Kultur

EIDGENÖSSISCHER WETTBEWERB FÜR KUNST

Bern (ots)

Am Eidgenössischen Wettbewerb für Kunst können sich
Schweizer KünstlerInnen und ArchitektInnen sowie Kunst- und 
ArchitekturvermittlerInnen bis zum vierzigsten Altersjahr 
beteiligen. Die Eidgenössische Kunst-kommission bildet die Jury. Sie 
wird im Bereich Architektur von anerkannten ExpertInnen unterstützt.
Der Wettbewerb wird in zwei Runden durchgeführt. In einer ersten 
Runde legen die TeilnehmerInnen der Jury ein Dossier vor. Die 
ausgewählten BewerberInnen werden zu einer zweiten Runde eingeladen, 
wo sie im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung in Basel ihre Arbeit 
vorstellen. An diesem Anlass bestimmt die Jury die Preisträ- 
gerInnen. Pro Jahr werden zwischen 20 und 30 Preise zugesprochen. 
Die Preissumme beträgt zwischen 18'000 und 25'000 Franken.
Die Unterlagen zur Teilnahme am Eidgenössischen Wettbewerb für Kunst 
können jeweils ab Oktober schriftlich oder via E-Mail 
(swissart@bak.admin.ch) beim Bundesamt für Kultur, Dienst Kunst, 
Hallwylstrasse 15, 3003 Bern angefordert oder direkt vom Internet 
geladen werden (www.bak.admin.ch).
Einsendeschluss: 31. Januar

Weitere Storys: BAK Bundesamt für Kultur
Weitere Storys: BAK Bundesamt für Kultur
  • 03.10.2003 – 11:56

    Die Schweiz hat den Vorsitz in der Konferenz der europäischen Landesbibliotheken

    Bern (ots) - An der Jahreskonferenz der Leiterinnen und Leiter der europäischen Landesbibliotheken (CENL, Conference of European National Librarians), die vom 25. bis 27. September 2003 in Wilna (Litauen) stattfand, hatte die Schweiz erstmals den Vorsitz. Die Versammlung wurde von Jean-Frédéric Jauslin geleitet. Der Direktor der Schweizerischen ...

  • 01.10.2003 – 16:45

    Ratifikation der UNESCO-Konvention von 1970 durch die Schweiz

    Bern (ots) - Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hat am 1. Oktober in Paris anlässlich der UNESCO Generalversammlung die Ratifikationsurkunde für die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut hinterlegt. Vor ihrer Rede vor der Generalversammlung hat Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey dem Generaldirektor ...