Bundesanwaltschaft ersucht Südafrika erneut um Rechtshilfe
Bern (ots)
Im Juni 1999 eröffnete die Bundesanwaltschaft (BA) ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt betreffend Verdacht des verbotenen politischen Nachrichtendienstes und des unerlaubten Exports und Transits von strategischen Waren. Das Verfahren dient der Abklärung möglicher strafrechtlich relevanter Verstösse im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika.
Weil im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft möglicherweise auch die nachrichtendienstlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika eine Rolle spielen, ersuchte die Bundesanwaltschaft das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Ende August 2001 um Gelegenheit zur Einsicht in klassifizierte Akten und erhielt diese am 7. September 2001.
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in Südafrika (Prozess W. Basson) und aufgrund der Resultate VBS-interner Abklärungen der letzten Wochen, über die die Bundesanwaltschaft gestern Donnerstag Kenntnis erhielt, hat sich die BA entschlossen, ein weiteres Rechtshilfegesuch an die südafrikanischen Behörden zu stellen. Im Rahmen des Verfahrens der Bundesanwaltschaft hatte Südafrika der Schweiz bereits einmal, nämlich im Mai 2000, Rechtshilfe geleistet und Aktenmaterial übergeben. Das erneute Rechtshilfeersuchen hat zum Ziel, im Interesse des von der Bundesanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens zu zusätzlichen Informationen zu gelangen.
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