Ausbau der Strafverfolgung des Bundes auf gutem Wege
Bern (ots)
Erfahrungen mit den neuen Bundeskompetenzen
MEDIENKONFERENZ f4
SPEAKING NOTE VON BUNDESANWALT VALENTIN ROSCHACHER
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren
Besten Dank für Ihr Interesse am Ausbau der Strafverfolgung des Bundes und der Bekämpfung der internationalen Schwerstkriminalität. Wie Sie wissen, sind vor rund 100 Tagen, am 1. Januar 2002, die vom Parlament im Dezember 1999 beschlossenen «Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung» wie vorgesehen in Kraft getreten, die sogenannte «Effizienz-Vorlage». Damit sind neu ausschliesslich die Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundesanwaltschaft, Bundesamt für Polizei und Eidgenössische UR) zuständig für die Strafverfahren im Bereich der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität (OK), Geldwäscherei und Korruption. Auch für die Bekämpfung grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität ist der Bund seit dem 1. Januar zuständig, allerdings behalten hier die Kantone weiterhin ihre Zuständigkeit. Der Bund wird dann aktiv, wenn entweder ein Kanton um die Uebernahme eines Verfahrens ausdrücklich ersucht, oder sich noch kein Kanton mit dem Fall befasst hat.
Die neuen, komplexen Verfahren internationaler OK, Geldwäscherei und Korruption müssen also seit dem 1.1.2002 zwingend auf Bundesebene geführt werden, von den ersten Ermittlungen bis zur Anklagevertretung vor Gericht. Aus diesem Grund haben wir im Lauf des letzten Jahres mit einem markanten Ausbau von BA, BAP und eidg. UR begonnen. Heute möchten wir Sie über den Stand dieser Ausbauarbeiten informieren und wir wollen Ihnen Auskunft geben über die Erfahrungen, die wir während der ersten 100 Tagen in der Umsetzung der Effizienz-Vorlage gesammelt haben.
Wir wollen Sie namentlich über die erste Entwicklung der Fallzahlen informieren, denn von dieser Entwicklung hängt die rollende Planung des weiteren Ausbaus der Strafverfolgungsbehörden des Bundes massgebend ab.
Lassen Sie mich gleich zu Beginn festhalten:
Der Start ist geglückt. Die Umsetzung der Effizienz-Vorlage ist auf gutem Weg. Die notwendigen Auf- und Ausbauarbeiten, namentlich die Rekrutierung der neuen Mitarbeitenden konnte planmässig und pünktlich vorgenommen werden, die Infrastruktur, die wir heute brauchen, ist bereitgestellt. Die neuen und die bisherigen Mitarbeitenden bei den Strafverfolgungsbehörden des Bundes stehen wie vorgesehen im Einsatz. Die Bekämpfung der internationalen Schwerstkriminalität durch die Strafverfolgung des Bundes ist erfolgreich angelaufen.
Lassen Sie mich den Ueberblick mit der Entwicklung der Fallzahlen beginnen. Dabei bitte ich Sie zu beachten, dass es im Rahmen dieser MK nicht möglich ist, à fonds auf einzelne Fälle einzugehen - das ist heute auch nicht das Ziel. Sie wissen, dass es sich um z.T. hochsensible offene gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren handelt, bei denen uns in der Information die bekannten Grenzen gesetzt sind. Auch über die neuen Verfahren werden wir jedoch Medien und Oeffentlichkeit in Zukunft einzelfallweise soweit möglich informieren, dies im Rahmen der Verpflichtung der BA zu einer raschen und transparenten Kommunikation.
Zu den Fallzahlen: Es handelt sich bei dieser Frage gleichsam um das «pièce de résistance» der Umsetzung der Effizienz-Vorlage. Von der Anzahl der zu behandelnden Fälle leitet sich die gesamte Auf- und Ausbauarbeit der Strafverfolgung des Bundes ab, namentlich die Anzahl der benötigten Mitarbeitenden, wovon wiederum die Bedürfnisse abhängen hinsichtlich Infrastruktur, Logistik, Support etc, überspitzt gesagt: bis hin zur Anzahl der benötigten Kugelschreiber.
Wir haben diese Fallzahlen zusammen mit den Kantonen so eingehend und detailliert wie möglich evaluiert und sind in zurückhaltender Planung von von 34 grossen und komplexen und voraussichtlich mehrjährigen Verfahren mit Beginn im laufenden Jahr 2002 ausgegangen. Dabei sind wir damals davon ausgegangen, dass das Schwergewicht unserer Fälle in den Bereichen
1. Geldwäscherei,
2. OK-Delikte wie z.B. internationaler Drogenhandel und
3. Rechtshilfevollzug für ausländische Strafverfolgungsbehörden im OK-Bekämpfungsbereich darstellen würde. Diese Prognose hat sich weitestgehend bewahrheitet.
Die aktuellen Verfahrenszahlen sehen wie folgt aus: Die Bundesanwaltschaft hat im ersten Quartal 2002 im neuen Kompetenzbereich gesamthaft 38 eigene Ermittlungsverfahren eröffnet, wovon 16 den Kriterien komplexer bzw. mehrjähriger Verfahren - nach heutigem Wissensstand - entsprechen. Als Beispiele möchte ich zwei der grösseren Fälle erwähnen, deren starker internationaler Bezug sich nach Russland (Zusammenhang zum früheren Rechtshilfe-Fall Aeroflot) sowie ins Umfeld des früheren jugoslawischen Präsidenten Milosevic richtet und die beide im Deliktsbereich der Geldwäscherei anzusiedeln sind. Die übrigen 22 Verfahren sind entweder bereits erledigt oder können ohne grösseren Arbeitsaufwand erledigt werden; es handelt sich dabei grösstenteils um Anzeigen aus dem Bereich der Geldwäscherei, bei denen sich der Tatverdacht nicht erhärten liess oder bei denen wir heute davon ausgehen, dass sie nicht so komplex sein werden, dass Bundesgerichtsbarkeit gegeben ist.
Zusätzlich haben wir seit dem 1.1.2002 12 neue, teils aufwendige Rechtshilfe-Verfahren eröffnet, darunter die Hälfte im neuen Zuständigkeitsbereich der internationalen OK/WK, Geldwäscherei und Korruption. Als Beispiel sei hier das Verfahren für die Strafverfolgungsbehörden Frankreichs erwähnt, wo es um Geldwäschereiverdacht betreffend mehrerer Bin-Laden-Firmen geht.
Damit liegen die Fallzahlen während der ersten drei Monate nach erster Einschätzung tendenziell höher, als in der Planung angenommen.
Diese Tendenz muss allerdings vorsichtig interpretiert werden, Die Dimension der Fälle ist bei Verfahrenseröffnung naturgemäss schwer abschätzbar und die Behandlungsdauer hängt im Einzelfall stark vom spezifischen Ermittlungsverlauf ab. Auch ist die Frage noch offen, welche dieser Fälle zur Voruntersuchung an die eidgenössischen UR weitergegeben werden.
Nach 100 Tagen kann diesbezüglich noch keine abschliessende Bewertung vorgenommen werden. Es bestätigt sich jedoch, dass wir mit den unserer Gesamtplanung zugrunde liegenden Fallschätzungen nicht zu hoch gegriffen haben, sondern eher am untern Rand der zu erwartenden Fallzahlen geblieben sind. Gesamthaft liegen die Schwerpunkte der neuen Fälle in den neuen Kompetenzen - unseren Prognosen weitestgehend entsprechend - im Deliktsbereich der Geldwäscherei, im Deliktsbereich der OK, in Verbindung mit Drogenkriminalität und Korruption sowie im Bereich der Rechtshilfe.
Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass die Ermittlungsverfahren, die wir im neuen Zuständigkeitsbereich seit Januar 2002 eröffnet haben, entweder auf Verdachtsmeldungen aus der Meldestelle für Geldwäscherei oder des Vorermittlungs- bzw. Ermittlungsbereich der Bundeskriminalpolizei (BKP) basieren oder aber von kantonalen bzw. ausländischen Strafverfolgungsbehörden an uns geleitet wurden.
Für eine ausgewogene Einschätzung unserer Tätigkeit seit dem 1. Januar dieses Jahres erinnere ich Sie daran, dass die Bundesanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei nicht nur Fälle im neuen, sondern weiterhin auch im klassischen Kompetenzbereich der Bundesgerichtsbarkeit behandelt. In diesem Bereich haben wir seit 1.1.2002 zehn Ermittlungsverfahren eröffnet, mit Schwerpunkten bei Beamtendelikten (Beispiel: Betrugsfall in der Eidg. Steuerverwaltung) und Sprengstoffdelikten (Beispiel: Explosion am 13. März in Corsier).
Zum Organigramm der Bundesanwaltschaft: Sie können die oben vorgenommene Unterteilung der Strafverfolgung des Bundes in die klassischen und die neuen Kompetenzen sowie den Rechtshilfevollzug auch dem neuen Organigramm der Bundesanwaltschaft entnehmen. Die Bundesanwaltschaft arbeitet seit dem 1.1.2002 als unabhängige Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes in neuer Organisation. Seit 1.1.2002 ist die Bundesanwaltschaft als unabhängige Justizbehörde dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement nur mehr administrativ unterstellt. Fachlich untersteht sie neu der Anklagekammer des Bundesgerichts, wie Ihnen anschliessend der Generalsekretär des Bundesgerichts, Paul Tschümperlin kurz erläutern wird.
Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft keine One-Man-Show darstellt, sondern dass die Bundesanwaltschaft bei ihren Ermittlungen in Teams arbeitet. Diese Arbeit geschieht unter der Leitung von Staatsanwälten des Bundes (einer auf 1.1.2002 neugeschaffenen Funktion) und in enger Zusammenarbeit mit entsprechenden Teams der Bundeskriminalpolizei. Bundesanwaltschaft und Bundesamt für Polizei, im speziellen die Bundeskriminalpolizei, arbeiten in den gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren des Bundes eng zusammen. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen dass die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft und den kantonalen Staatsanwaltschaften bestens ist. Auf die entsprechende Zusammenarbeit mit den Kantonen im Polizeibereich wird anschliessend Jean-Luc Vez zu sprechen kommen. Zuständigkeitsfragen besprechen wir gemeinsam. Wir orientieren uns gegenseitig über Verfahrenseröffnungen, die Art. 340bis StGB tangieren könnten. So vermeiden wir Doppelspurigkeiten und Vakuums. Arbeit ist für alle genügend vorhanden.
Sie sehen: die Strafverfolgungsbehörden des Bundes stehen seit 1.1.2002 wie geplant im Einsatz. Unser Konzept der rollenden Planung für den weiteren Auf- und Ausbau ermöglicht uns Flexibilität: Fallen die zukünftigen Fallzahlen grösser oder kleiner aus, als geplant, kann der Auf- und Ausbau bezüglich Personal und Infrastruktur nach oben oder nach unten korrigiert werden. Zur Zeit sieht es allerdings nicht so aus, als müssten wir den Ausbau drosseln, im Gegenteil.
Wir werden in der Umsetzung der Effizienz-Vorlage auch weiterhin massvoll, realitätsbezogen und möglichst präzise planen und vorgehen. Weltweit handelt es sich bei OK und WK um eine Wachstumsbranche. Die Fallentwicklung ist naturgemäss schwer vorauszusehen und nicht steuerbar . Wir wollen keine Mitarbeitenden auf Vorrat anstellen. Wir wollen aber auch verhindern, dass neue Fälle auf der langen Bank landen oder liegenbleiben, weil unsere Mitarbeitenden von den pendenten Fällen vollständig absorbiert sind. Wir benötigen genügend Mitarbeitende, um die zu erwartenden Fälle effizient und zielgerichtet bearbeiten zu können. Und genügend heisst: keinen zuviel und keine zuwenig.
Zusätzliche Mitarbeitende benötigen zusätzliche Arbeitsplätze. Entsprechend des Entscheids des Bundesrates im letzten Juli für Bern als Standort der Strafverfolgungsbehörden des Bundes ist hier ein Neubau von beträchtlicher Grösse vorgesehen. Für diesen Neubau ist ein Grundstück in Bern-Zollikofen vorgesehen, welches sich im Besitz des Bundes befindet. Gespräche mit den Gemeinde- und Kantonsbehörden haben stattgefunden. Gemäss unserer Planung wird dieses Gebäude die Bundesanwaltschaft, das gesamte Bundesamt für Polizei und das Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt beherbergen. Es sollte anfangs 2007 bezugsbereit sein.
Bis dahin reichen die bisher von den Strafverfolgungsbehörden und der Polizei des Bundes belegten Lokalitäten nicht mehr aus, weshalb die Arbeit in verschiedenen Provisorien nötig ist. Ende Dezember hat die Bundesanwaltschaft den Standort Bern-Taubenstrasse vorübergehend verlassen und ist nach Muri bei Bern umgezogen. Sie wird im Verlauf des nächsten Jahres wieder nach Bern an die Taubenstrasse zurückkehren, wenn andere Bereiche dort ausziehen und Platz freimachen werden. Grosse Teile des Bundesamtes für Polizei werden im Verlauf des nächsten Jahres nach Bern-Ost umziehen. In der Taubenhalde in Bern werden Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei weiterhin eng zusammenarbeiten. Im ehemaligen Personalrestaurant des Bundes wurden anfangs Jahr die Esstische durch Arbeitstische ersetzt. Seither finden sich dort zusätzliche Arbeitsplätze für die Bundeskriminalpolizei. Einvernahmen von Beschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen können dort sowohl von der Polizei als auch von den Staatsanwälten der BA und teilweise auch von den eidgenössischen UR durchgeführt werden.
Auch für eine Dezentralisierung der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei des Bundes bestehen konkrete Pläne. Vorgesehen ist die Schaffung von dezentralisierten Einheiten bestehend aus Mitarbeitenden der BKP, der BA und der eidg. UR in der Romandie, wobei wir in erster Linie die beiden Standorte Lausanne oder Genf näher prüfen werden. Sodann eine Zweigstelle im Tessin, wobei hier die möglichen Standorte Bellinzona und Lugano näher geprüft werden. Schliesslich ist auch eine Zweigstelle im Raum Zürich geplant. Gemäss heutiger Planung soll die erste solche Zweigstelle in der zweiten Hälfte 2003 betriebsbereit sein, die zweite Zweigstelle bis Ende 2003, die dritte Zweigstelle im Lauf von 2004. Ueber die örtliche Reihenfolge ist noch nicht entschieden.
Was wir bislang zum Auf- und Ausbau der Strafverfolgungsbehörden des Bundes geleistet und erreicht haben, ist eine solide Basis für die weitere Arbeit. Wir verfolgen weiterhin unaufgeregt den eingeschlagenen Weg der pragmatischen Umsetzung der Effizienz-Vorlage. Wie gesagt: Der Start ist geglückt. Die Erfahrungen der ersten drei Monate sind durchwegs positiv. Die neuen Strukturen beginnen zu greifen, unsere neuen Mitarbeitenden stehen wie geplant entweder in der internen 3-monatigen Ausbildung oder bereits zusammen mit den bisherigen Mitarbeitenden im Einsatz. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen spielt sich mehr und mehr ein und ist gut. Unter den neuen und bisherigen Mitarbeitenden herrscht Aufbruchstimmung. Wir haben motivierte und engagierte Leute mit Pioniergeist im Einsatz, die sich von Schwierigkeiten und Widerständen, wie sie zum Alltag von Polizei und Strafverfolgung ohnehin und zum Alltag neuer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden im Speziellen gehören, nicht aus dem Konzept werfen lassen.
Wir bauen eine Strafverfolgung des Bundes auf, die ihren Auftrag zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität vernünftig, seriös und professionell erledigen soll. Eine vernünftige, taktisch kluge und effiziente Strafverfolgung ist nötig, dass sich die Schweiz der Herausforderung stellen kann, welche die sich ständig verändernden Phänomene der Schwerstkriminalität in einem internationalen Umfeld weltweit bedeuten.
Dies hat sich auch nach den Anschlägen des 11. September 2001 und in den darauf folgenden weltweiten Ermittlungen gezeigt. Erlauben Sie mir, dass ich an dieser Stelle darauf zurückkomme. Die Terroranschläge vom 11. September traten zu einem Zeitpunkt ein, an dem unsere Auf- und Ausbauarbeit während einer kritischen Phase in vollem Gange war, mehr als drei Monate vor dem geplanten Stapellauf. Wir haben als Strafverfolger des Bundes nicht gezögert, uns dieser Herausforderung mit vollem Einsatz zu stellen, weil ausserordentliche Ereignisse ausserordentlichen Einsatz erfordern. Der 11. September und seine Folgen waren eine vorgezogene Bewährungsprobe für den Willen, die Entschlossenheit und die Fähigkeit der Schweizer Strafverfolgungsbehörden, ihren Beitrag zu leisten in den weltweiten Ermittlungen zu dieser neuen Form organisierter Kriminalität, des organisierten Massenmords. Wir haben sofort und entschlossen gehandelt und haben diese vorweggenommene Bewährungsprobe bisher bestanden. Unsere Mitarbeitenden in Bundesanwaltschaft und Bundesamt für Polizei wurden dadurch bis zum Maximum der Belastbarkeit in Anspruch genommen, und zum Teil darüber hinaus. Die Schweizer Strafverfolgung hat sich hier indessen bisher als verlässlicher Partner in der internationalen Zusammenarbeit gezeigt. Gleichzeitig haben wir ein Zeichen gesetzt, dass unser Land im Herzen Europas für Schwerkriminelle weder als logistische Drehscheibe noch als Ziel oder Transitort krimineller Finanzströme attraktiv ist. In diesem Geist werden wir als Strafverfolger auch in Zukunft unsere Arbeit leisten; es bleibt dabei: Die Schweiz ist für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität bereit. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.