Ermittlungsverfahren der BA im Betrugsfall MWST abgeschlossen
Bern (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat ihr am 11. März 2002 eröffnetes gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren betreffend mutmasslicher Korruptionshandlungen sowie weiterer Delikte im Zusammenhang mit einem Leistungsbetrug (mittels unrechtmässiger Rückerstattung von Mehrwertsteuern) zum Nachteil des Bundes abgeschlossen und die Akten zur eidg. Voruntersuchung ans Eidgenössische Untersuchungsrichteramt übergeben. Von den sechs Beschuldigten befinden sich zur Zeit noch deren vier in Untersuchungshaft. Der Verbleib des grössten Teils der Deliktsumme ist nach wie vor ungeklärt.
Die von der Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) durchgeführten Ermittlungen waren aufgenommen worden, nachdem sich in einem von der Eidgenössischen Steuerverwaltung untersuchten mutmasslichen Steuerbetrug der Verdacht ergeben hatte, ein ehemaliger Bundesangestellter der Eidgenössischen Steuerverwaltung könnte in den Betrug involviert sein. Aufgrund ihrer Ermittlungen sowie der Geständnisse der Betroffenen geht die Bundesanwaltschaft heute davon aus, dass zwei ehemalige Bundesangestellte, davon einer als treibende Kraft, am Betrug massgeblich beteiligt waren. Mit einer eigens zu Betrugszwecken errichteten Scheinfirma hatten die fünf Hauptbeteiligten, deren Tatbeiträge von der Bundesanwaltschaft weitgehend geklärt werden konnten und von denen sich heute noch deren vier in Untersuchungshaft befinden, die unrechtmässige Rückerstattung von Mehrwertssteuern in der Höhe von ca. 4,6 Mio Franken erreicht. Von der Deliktsumme konnte bis heute nur ein geringer Teil (ca. Fr. 60'000 in bar sowie ca. Fr. 250'000 auf Bankkonten und ca. Fr. 300'000 an Sachwerten) sichergestellt werden.
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