Bundesanwalt Roschacher nahm in Slowenien ander Konferenz der europäischen Generalstaatsanwälte teil
Bern (ots)
Bundesanwalt Valentin Roschacher hat vom 12. - 14. Mai 2002 an der Konferenz der europäischen Generalstaatsanwälte in Ljubljana/Slowenien teilgenommen und ist heute in die Schweiz zurückgekehrt. An der vom Europarat in Zusammenarbeit mit der slowenischen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführte Konferenz ging es um Fragen der internationalen Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit sowie um Rolle und Ethik der Staatsanwälte innerhalb der Justiz.
An der Arbeitstagung befassten sich die Teilnehmenden aus über 40 Mitglieds- und der Kandidatenländern des Europarats mit verschiedenen aktuellen Themenkreisen der europäischen Strafverfolgung, basierend auf den vor zwei Jahren erarbeiteten Empfehlungen des Europarats zur Rolle der Staatsanwaltschaften innerhalb der Strafjustiz. Neben der Frage nach dem Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie der individuellen Ethik und Verantwortung der Staatsanwälte in der Kriminalitätsbekämpfung lag ein Themenschwerpunkt der Konferenz in der internationalen Zusammenarbeit zur Strafverfolgung unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit und der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK). An verschiedenen Plenar- und Gruppensitzungen ging es im weiteren darum, die Umsetzung der Europaratsempfehlungen in den einzelnen Ländern zu evaluieren und ein Leitbild zur Rolle der europäischen Staatsanwälte im justiziellen Umfeld zu diskutieren. Grundsätzliches Ziel der zum dritten Mal in diesem Rahmen durchgeführten Konferenz war es schliesslich, die europäische Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften zu verstärken, wozu wiederum auch die informellen Kontakte und persönlichen Begegnungen und Gespräche am Rande der Konferenz beitrugen.
Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit
Bundesanwalt Roschacher hatte anlässlich der Konferenz Gelegenheit, seine Amtskollegen aus den andern europäischen Ländern über die neuen Kompetenzen der Bundesanwaltschaft in der Bekämpfung der internationalen Schwerstkriminalität ins Bild zu setzen. Er konnte dabei unter anderem darauf hinweisen, dass in der Schweiz in grenzüberschreitenden Verfahren der Organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei und der Korruption auf Ebene des Bundes seit dem 1. Januar 2002 eine einzige Strafverfolgungsbehörde zuständig ist, was die in diesen Deliktsbereichen notwendige internationale Zusammenarbeit zukünftig deutlich erleichtern wird. Am Rande der Konferenz erörterte der Bundesanwalt im weiteren namentlich mit den Vertretern von Luxemburg und Liechtenstein verschiedene Fragen der Geldwäschereibekämpfung unter Berücksichtigung der verstärkten internationalen Anstrengungen gegen direkte und indirekte Terrorismusfinanzierung. Weiter vertieft werden konnten schliesslich die Kontakte mit den Vertretern von Italien, Rumänien und Bulgarien. Mit den Strafverfolgungsbehörden dieser Länder hatte die Bundesanwaltschaft im Lauf des letzten Jahres Memoranden zur Zusammenarbeit in der Strafverfolgung erarbeitet und unterzeichnet.
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