Botschafterfall Luxemburg - BA ermittelt auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung
Bern (ots)
In den von der Bundesanwaltschaft (BA) in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) geführten Ermittlungen gegen den zuletzt in Luxemburg stationierten Schweizer Botschafter konnten die verfahrensbegründenden Verdachtsmomente der Geldwäscherei im Rahmen privater Finanztransaktionen bislang nicht entkräftet werden. Gegen den Beschuldigen wird mittlerweile auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt; er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Am 8. Juli 2002 wurde der Schweizer Botschafter in Luxemburg wegen des Verdachts der Geldwäscherei in Bern einvernommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt das aufgrund des Geldwäschereiverdachts nach Artikel 305bis StGB gegen ihn eröffnete Ermittlungsverfahren mittlerweile auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung nach Artikel 251 StGB. Der Verdacht der Geldwäscherei wird vom Beschuldigten bestritten. Allerdings hat er eingeräumt, in Zusammenhang mit den privaten Transaktionen von Geldern ungeklärter Herkunft bei einer Luxemburger Bank fingierte Herkunftsbelege für mehrere Bareinzahlungen in erheblicher Höhe eingereicht zu haben. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Gemäss vorläufigem Stand der Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden hat der Botschafter im zweiten Halbjahr 2001 bei einer Luxemburger Bank mehrmals in verschiedenen Währungen grössere Bareinzahlungen in der Höhe von gesamthaft rund 750'000 US-Dollar vorgenommen. Das Geld war ihm nach seinen Angaben zuvor von einer ihm privat bekannten dritten Person übergeben worden. Nachdem die Bank im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Auskunft zur Herkunft des Geldes verlangte, reichte er der Bank fingierte Belege ein, mit welchen er private Warenverkäufe an Bekannte vortäuschte. Dabei fälschte er die Unterschrift eines angeblichen Käufers. Diesen Sachverhalt hat der Beschuldigte in den Ermittlungen gestanden. Der Verdacht der Geldwäscherei wird von ihm hingegen bestritten. Die verfahrensbegründenden Verdachtsmomente bleiben indessen weiterhin bestehen. Die Anstrengungen der Ermittlungsbehörden richten sich nach wie vor darauf, die Herkunft der erwähnten Gelder zu klären.
In dem von der Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei geführten gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren gilt nach wie vor ausschliesslich der Botschafters als angeschuldigt. Es bestehen weiterhin keine Erkenntnisse, wonach sich die mutmasslichen Verfehlungen ausserhalb seines privaten Handlungskreises abspielten. Seine Stellung als Botschafter spielte dabei nach vorläufiger Einschätzung der Ermittlungsbehörden keine Rolle. Im Verlauf der Ermittlungen wurden weitere Personen als Auskunftspersonen befragt. Auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft führte die Bundeskriminalpolizei Ende letzter Woche Hausdurchsuchungen im Schweizer Domizil des Botschafters sowie in verschiedenen diplomatischen Räumlichkeiten der Schweiz in Luxemburg durch. Eine Anzahl von Dokumenten wurde beschlagnahmt. Mehrere Konten wurden blockiert.
Ueber die einzelnen Ermittlungshandlungen ist mit Rücksicht auf das laufende Verfahren weiterhin keine Auskunft möglich. Spekulationen über die Dimensionen des Falls werden von der Bundesanwaltschaft nicht kommentiert. Nach wie vor gilt auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung.
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Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef BA
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