BA: Neuer Geldwäschereiverdacht: Ermittlungen der Bundesanwaltschaft
Bern (ots)
Bern, 14. Januar 2003. In enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) führt die Schweizerische Bundesanwaltschaft seit August 2002 gerichtspolizeiliche Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäscherei gemäss Artikel 305bis StGB. Die Ermittlungen gegen mehrere brasilianische Staatsangehörige betreffen mutmasslich deliktische Gelder in der Höhe von rund 50 Millionen Schweizer Franken.
Gestützt auf Artikel 340bis hat die Bundesanwaltschaft seit August 2002 gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen mehrere brasilianische Staatsangehörige eröffnet. Die Angeschuldigten werden der Geldwäscherei gemäss Artikel 305bis StGB verdächtigt. Verschiedene in der Schweiz eröffnete Bankkonten wurden blockiert. Davon betroffen sind Gelder in der Höhe von rund 50 Millionen Schweizer Franken. Im Rahmen der Ermittlungen werden Finanztrans- aktionen im Zusammenhang mit diesen Summen untersucht. Die Herkunft dieser Gelder ist ungeklärt und könnte mit Korruptionshandlungen im Ausland in Verbindung stehen. Die Bundesanwaltschaft hat diesbezüglich ein Rechtshilfeersuchen an Brasilien gerichtet. Parallel dazu führen die brasilianischen Behörden eigene Ermittlungen durch.
Mit Rücksicht auf die heiklen Untersuchungen im Rahmen dieser Ermittlungen und auf den weiteren Verfahrensverlaufs ist es den Strafverfolgungsbehörden zur Zeit nicht möglich, weitere Informationen zu veröffentlichen.
Die Informationsverantwortliche: Andrea Sadecky, stellvertretende Mediensprecherin BA, Tel. 031/324 324 0