BA: "Grünes Licht" für Dezentralisierung der Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes in Romandie, Tessin und Grossraum Zürich
Bern (ots)
Zentraler Standort Bern-Zollikofen zeitlich verzögert
Bern, 3. April 2003. Die aufgrund neuer Verfahrenskompetenzen in den Deliktsbereichen der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität (OK), Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität im Ausbau begriffenen Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes beginnen mit dem Aufbau dezentraler Zweigstellen in der Romandie, im Tessin und im Grossraum Zürich. Aufgrund der eingeschränkten Finanzlage des Bundes verzögert sich der Bau und für 2007 vorgesehene Bezug eines gemeinsamen zentralen Gebäudes für die Strafverfolgungsorgane des Bundes in Zollikofen.
Das im Jahr 2000 vorgelegte Konzept zur Umsetzung der neuen Verfahrenskompetenzen für Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes in den Deliktsbereichen der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität (OK), Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität sah von Anfang an vor, für Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalpolizei und Eidgenössischem Untersuchungsrichteramt nebst dem zentralen Standort in Bern Zweigstellen in der Romandie, im Tessin und im Grossraum Zürich zu errichten.
Nach Inkrafttreten der neuen Ermittlungs- und Anklagekompetenzen am 1.1.2002 wurden die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes an verschiedenen provisorischen Standorten in und um Bern untergebracht. Im Hinblick auf den weiteren Ausbau hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Ende März der Planung und Umsetzung von drei regionalen Zweigstellen zugestimmt. Sofern geeignete Lokalitäten termingerecht gefunden und bereitgestellt werden können, sollen im Frühling 2004 die ersten beiden Zweigstellen in der Romandie sowie im Tessin und im Sommer 2004 die dritte Zweigstelle im Grossraum Zürich in Betrieb genommen werden. Die genauen Standorte der Zweigstellen werden in nächster Zeit gemeinsam mit den beteiligten kantonalen Behörden besprochen und ausgewählt. Damit soll dem auch von den Kantonen getragenen Wunsch der verstärkten Strafverfolgung vor Ort Rechnung getragen werden. Zudem ermöglicht die Einrichtung regionaler Zweigstellen eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsorganen des Bundes und der Kantone und erlaubt eine verbesserte regional ausgewogene Rekrutierung neuer Mitarbeitender. Je nach Entwicklung des in rollender Planung unternommenen weiteren Auf- und Ausbaus der Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes bleibt die Errichtung weiterer Zweigstellen vorbehalten.
Weiter hat das Bundesamt für Bauten und Logistik als Folge der eingeschränkten Finanzlage des Bundes den Wettbewerb für ein neues Strafverfolgungszentrum des Bundes mit der Unterbringung von Bundesanwaltschaft, Bundesamt für Polizei und Eidg. Untersuchungsrichteramt unter einem Dach in Bern-Zollikofen abbrechen müssen. Dies bedeutet eine zeitliche Verlängerung der jetzigen Unterbringung der genannten Behörden in mehreren Provisorien in und um Bern und die mit zusätzlichem Aufwand verbundene Konsolidierung und den teilweisen Ausbau dieser Provisorien. Die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes halten jedoch aus Gründen der Synergie und der Effizienz und gerade im Hinblick auf die Errichtung regionaler Zweigstellen weiterhin an der Absicht zur Einrichtung eines gemeinsamen Zentrums in Bern fest.
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