Samnaun und Tschlin: Bund erhält Kompensation für Mehrwertsteuerausfälle
Bern (ots)
Die beiden bündnerischen Gemeinden Samnaun und Tschlin zahlen dem Bund rückwirkend auf den 1. Januar 2001 Kompensationszahlungen auf entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen. Die Einigung mit der Eidg. Steuerverwaltung ist eine Folge des Ausschlusses der bündnerischen Talschaften Samnaun und Sampuoir aus dem schweizerischen Zollgebiet. Künftig bezahlen die Gemeinden Samnaun und Tschlin dem Bund jährlich einen fixen Prozentsatz ihres Ertrags aus den Sondergewerbesteuern. Der Bundesrat hat heute einem entsprechenden Vertrag zugestimmt. Solange die beiden bündnerischen Talschaften Samnaun und Sampuoir aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen sind, gilt das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Mehrwertsteuergesetz in diesen beiden Talschaften nur für Dienstleistungen und für Leistungen des Hotel- und Gastgewerbes, nicht aber für Lieferungen von Gegenständen. Die dem Bund dadurch entstehenden Steuerausfälle sind durch die Gemeinden Samnaun und Tschlin zu kompensieren.
Der zwischen dem Bund und den beiden genannten bündnerischen Gemeinden ausgehandelte Vertrag regelt die Kompensation der entgangenen Mehrwertsteuer-Einnahmen. Samnaun und Tschlin erheben hiezu Sondergewerbesteuern, deren Ertrag mit dazu dient, die angeordnete jährliche Kompensationszahlung zu finanzieren. Die beiden Gemeinden zahlen dem Bund jährlich einen fixen Prozentsatz aus dem Ertrag der Sondergewerbesteuern. Für das Einführungsjahr 2001 haben sie 3,36 Millionen Franken zu entrichten.
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