BA: Bundesanwaltschaft ermittelt in Zusammenhang mit mutmasslich illegalen Methoden bei Drogenermittlungen in den Neunziger Jahren
Bern (ots)
Bern, 17. September 2003. Die Bundesanwaltschaft führt in Zusammenhang mit mutmasslich illegalen Vorgehensmethoden bei internationalen Polizeiermittlungen im Drogenbereich Mitte der Neunziger Jahre seit mehreren Monaten ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Personen im In- und Ausland einvernommen. Eine Person wurde am Donnerstag letzter Woche in Untersuchungshaft genommen.
Die Bundesanwaltschaft führt dieses anfangs April dieses Jahres eröffnete gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Geldwäscherei, Korruption und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Während der Neunziger Jahre arbeiteten brasilianische, französische, italienische und schweizerische Drogenermittler eng mit einem Netz von Informanten zusammen, die als Kontaktpersonen zwischen Drogenlieferanten und abnehmern selbst im Drogenhandel tätig waren. Diese Informanten genossen auf polizeilicher Seite gewisse Privilegien und ermöglichten im Gegenzug die Durchführung polizeilicher Operationen im Rahmen verdeckter Ermittlungen im internationalen Kontext, an welcher auch Schweizer Polizeikräfte beteiligt waren. Es besteht der Verdacht, dass es im Rahmen solcher Operationen auf Seiten der Polizeikräfte zu illegalen Handlungen kam. Entsprechende Informationen, basierend auf den Aussagen mehrerer Zeugen, liegen der Bundesanwaltschaft seit Frühjahr 2003 vor und führten zur Eröffnung dieses Verfahrens. Es sollen anfangs und Mitte der Neunziger Jahre namentlich von der Polizei sichergestellte Drogen erneut verkauft worden und entsprechende Drogengelder unter anderem in die Taschen Dritter, d.h. der an den verdeckten Ermittlungen beteiligten Informanten geflossen sein. Beim Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft geht es nun darum, die Hinweise auf ungesetzliche Vorgehensmethoden im Rahmen der internationalen Drogenermittlungen auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen und die Rolle der daran Beteiligten in der Schweiz bzw. von der Schweiz aus zu klären.
Im Rahmen der Ermittlungen sind im In- und Ausland mehrere Personen zur Sache befragt worden. Eine Person wurde im Anschluss an eine Einvernahme am Donnerstag letzter Woche in Untersuchungshaft genommen. Es handelt sich dabei um einen Mitarbeiter des Bundesamts für Polizei, welcher am gleichen Tag vom Dienst suspendiert wurde. Das Verfahren der Bundesanwaltschaft bezieht sich allerdings nicht auf die heutige Arbeitstätigkeit des Betroffenen innerhalb der Bundeskriminalpolizei, bei welcher dieser vor knapp zwei Jahren als Ermittler angestellt worden war, sondern auf seine frühere Tätigkeit. Es gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen sowie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können zum heutigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben zum Verlauf des Verfahrens gemacht werden.
Der Informationsverantwortliche: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0