BA: Bundesanwaltschaft erweitert Ermittlungen zu Flugzeugabsturz bei Bassersdorf auf damalige Verantwortliche von Crossair und BAZL
Bern (ots)
Bern, 12. März 2004. Die Bundesanwaltschaft hat heute das bislang gegen Unbekannt geführte gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz bei Bassersdorf vom 24. November 2001 auf drei Verantwortliche der damaligen Firma Crossair sowie den früheren Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) erweitert.
Am 2. Februar 2004 eröffnete die Bundesanwaltschaft in Zusammenhang mit dem Absturz einer Crossair-Maschine bei Bassersdorf im November 2001 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts fahrlässiger schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung (Artikel 125 und 117 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 98 des Luftfahrtgesetzes). Die Einleitung des Strafverfahrens geschah unter anderem aufgrund der anfangs Februar veröffentlichten Ausführungen im Bericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen. Die Ermittlungen haben zum Ziel, die mögliche strafrechtliche Verantwortung am Flugzeugabsturz zu klären und zuzuordnen.
Seit Eröffnung des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren hat die Bundesanwaltschaft eine beträchtliche Zahl von Unterlagen und Dokumente geprüft und ausgewertet, zahlreiche Abklärungen vorgenommen und mehrere Zeugenbefragungen durchgeführt. Aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse ist am Freitag, 12. März 2004 aufgrund von Hinweisen auf pflichtwidriges Verhalten das bis zu diesem Zeitpunkt gegen Unbekannt geführte Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen schweren Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung auf drei Verantwortliche der damaligen Crossair erweitert worden. Es handelt sich dabei um den Chief Executive Officer (CEO) der Crossair zum Zeitpunkt des Flugzeugabsturzes und früheren Chef Operationen sowie um den Chef Operationen zum Zeitpunkt des Flugzeugabsturzes und um den Chef-Fluglehrer des vom Absturz betroffenen Flugzeugtyps. Im weiteren wurde das Verfahren aus denselben Gründen auch auf den ehemaligen Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), der Aufsichtsbehörde über den gesamten Flugbetrieb der Crossair, ausgeweitet.
Das Ermittlungsverfahren bezieht sich ausschliesslich auf den relevanten Sachverhalt bis zum Absturz des Crossair-Flugzeugs bei Bassersdorf am 24. November 2001 und erstreckt sich auf die Personen, welche für diesen Unfall möglicherweise eine strafrechtliche Verantwortung tragen. Ob im künftigen Verlauf des Verfahrens weitere Personen als Beschuldigte ins Strafverfahren einbezogen werden, ist zum heutigen Zeitpunkt der Ermittlungen offen. Für sämtliche Beschuldigte gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung.
Die Bundesanwaltschaft kommentiert den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens mit Rücksicht auf das Verfahren und die Verfahrensbeteiligten nicht, sondern wird zu gegebenem Zeitpunkt mit weiteren Erkenntnissen und Resultaten von sich aus an die Oeffentlichkeit gelangen, wenn es der Verlauf des Verfahrens erlaubt, bzw. erfordert. Ueber die Regeln und den Verlauf des Strafverfahrens gibt die Bundesstrafprozessordnung Aufschluss. Sämtliche Verfahrensschritte unterliegen der Aufsicht durch die Anklagekammer des Bundesgerichts.
Der Informationsverantwortliche: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0