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Bundesanwaltschaft BA

BA: Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Flugzeugentführer Hariri wegen Verdachts strafbarer Vorbereitungshandlungen ein

Bern (ots)

Strafverfahren wegen Begünstigung geht weiter
Bern, 7. Oktober 2004. Die Bundesanwaltschaft hat das wegen des 
Verdachts der Vorbereitung strafbarer Handlungen seit Oktober 2002 
geführte Ermittlungsverfahren gegen den in der Schweiz inhaftierten 
und sich damals auf der Flucht befindenden Flugzeugentführer Hussein 
Hariri eingestellt. Ein in Zusammenhang mit Hariris Flucht geführtes 
Ermittlungsverfahren gegen eine Drittperson und Hariri wegen 
Verdachts der Begünstigung bzw. Anstiftung zur Begünstigung, wird 
ans Eidgenössische Untersuchungsrichteramt überwiesen.
Im September 2002 flüchtete der libanesische Staatsangehörige 
Hussein Hariri aus dem Strafvollzug in der Strafanstalt Plaine de 
l’Orbe VD, wo er wegen der Entführung eines Passagierflugzeugs und 
der Ermordung eines Passagiers im Juli 1987 eine lebenslängliche 
Freiheitsstrafe verbüsste. Die Bundesanwaltschaft eröffnete darauf 
am 23. Oktober 2002 gegen ihn ein gerichtspolizeiliches 
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung strafbarer 
Handlungen und erliess einen internationalen Haftbefehl. In der 
Folge konnte Hariri am 23. Dezember 2002 in Marokko verhaftet 
werden. Am 22. August 2003 wurde er von Marokko an die Schweiz 
ausgeliefert.
Nach eingehenden Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft nun das 
gegen Hussein Hariri geführte Verfahren wegen des Verdachts 
strafbarer Vorbereitungshandlungen eingestellt, nachdem sich die 
Verdachtsmomente nicht erhärten liessen. Ein vom 
Untersuchungsrichter des Kantons Waadt nach der Flucht Hariris wegen 
des Verdachts der Begünstigung eröffnetes und von der 
Bundesanwaltschaft übernommenes Verfahren, weitete diese im Juni 
2004 wegen des Verdachts der Anstiftung zur Begünstigung auf Hussein 
Hariri aus. Es besteht der Verdacht, dass Hariri eine mit ihm in 
Beziehung stehende Drittperson dazu angestiftet hat, ihm bei der 
Flucht behilflich gewesen zu sein und ihn finanziell unterstützt zu 
haben. Dieses Verfahren, in welchem für die beiden beschuldigten 
Personen bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung 
besteht, geht weiter und wird in diesen Tagen dem Eidgenössischen 
Untersuchungsrichteramt zur Durchführung der Eidgenössischen 
Voruntersuchung überwiesen.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Infoline Tel. 031 / 324 
324 0

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