BA: Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Flugzeugentführer Hariri wegen Verdachts strafbarer Vorbereitungshandlungen ein
Bern (ots)
Strafverfahren wegen Begünstigung geht weiter
Bern, 7. Oktober 2004. Die Bundesanwaltschaft hat das wegen des Verdachts der Vorbereitung strafbarer Handlungen seit Oktober 2002 geführte Ermittlungsverfahren gegen den in der Schweiz inhaftierten und sich damals auf der Flucht befindenden Flugzeugentführer Hussein Hariri eingestellt. Ein in Zusammenhang mit Hariris Flucht geführtes Ermittlungsverfahren gegen eine Drittperson und Hariri wegen Verdachts der Begünstigung bzw. Anstiftung zur Begünstigung, wird ans Eidgenössische Untersuchungsrichteramt überwiesen.
Im September 2002 flüchtete der libanesische Staatsangehörige Hussein Hariri aus dem Strafvollzug in der Strafanstalt Plaine de lOrbe VD, wo er wegen der Entführung eines Passagierflugzeugs und der Ermordung eines Passagiers im Juli 1987 eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüsste. Die Bundesanwaltschaft eröffnete darauf am 23. Oktober 2002 gegen ihn ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung strafbarer Handlungen und erliess einen internationalen Haftbefehl. In der Folge konnte Hariri am 23. Dezember 2002 in Marokko verhaftet werden. Am 22. August 2003 wurde er von Marokko an die Schweiz ausgeliefert.
Nach eingehenden Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft nun das gegen Hussein Hariri geführte Verfahren wegen des Verdachts strafbarer Vorbereitungshandlungen eingestellt, nachdem sich die Verdachtsmomente nicht erhärten liessen. Ein vom Untersuchungsrichter des Kantons Waadt nach der Flucht Hariris wegen des Verdachts der Begünstigung eröffnetes und von der Bundesanwaltschaft übernommenes Verfahren, weitete diese im Juni 2004 wegen des Verdachts der Anstiftung zur Begünstigung auf Hussein Hariri aus. Es besteht der Verdacht, dass Hariri eine mit ihm in Beziehung stehende Drittperson dazu angestiftet hat, ihm bei der Flucht behilflich gewesen zu sein und ihn finanziell unterstützt zu haben. Dieses Verfahren, in welchem für die beiden beschuldigten Personen bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung besteht, geht weiter und wird in diesen Tagen dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt zur Durchführung der Eidgenössischen Voruntersuchung überwiesen.
Der Informationsverantwortliche: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Infoline Tel. 031 / 324 324 0