Die Weko empfiehlt die Öffnung des Lebensversicherungsmarktes gegenüber Anbietern aus der EU
Bern (ots)
An ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2001 hat die Wettbewerbskommission (Weko) beschlossen, dem Bundesrat aus Anlass der zweiten bilateralen Verhandlungsrunde mit der Europäischen Union (Bilaterale II) eine Empfehlung bezüglich der Öffnung des schweizerischen Lebensversicherungsmarktes gegenüber Anbietern aus der EU zu unterbreiten. Nach der geltenden Regelung können Unternehmen aus der EU Lebensversicherungen auf dem Schweizer Markt nicht unter den selben Voraussetzungen anbieten wie schweizerische (insbesondere sind sie verpflichtet, in der Schweiz einen (Zweit-) Sitz zu begründen und eine Kaution zu hinterlegen). Dies bewirkt eine Abschottung des schweizerischen Markts.
Die Liberalisierung des Dienstleistungs-, namentlich des Finanzdienstleistungssektors soll Gegenstand eines der Verhandlungsmandate für die nächste bilaterale Verhandlungsrunde bilden, die der Bundesrat voraussichtlich vor Jahresende definieren wird. Nach dem Recht der EU gilt für Lebensversicherungsunternehmen das Prinzip der Niederlassungsfreiheit innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sowie Freiheit in der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen von einem Mitgliedstaat in den anderen. Eine Übernahme der EU-Regelung im Bereich der Lebensversicherung durch die Schweiz würde Versicherungsgesellschaften aus EU-Staaten das Angebot ihrer Produkte auf dem Schweizer Markt erleichtern. Eine verstärkte Konkurrenz aus dem Ausland würde den Wettbewerb auf dem schweizerischen Lebensversicherungsmarkt beleben und damit die Qualität und die Vielfalt des Angebots sowie das Prämien/Leistungs-Verhältnis positiv beeinflussen.
Andererseits würde mit der vorgeschlagenen Regelung der Europäische Markt für die schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaften geöffnet, die ihre Produkte im Ausland vertreiben wollen. Für diese gälten bezüglich der Tätigkeit als Lebensversicherer auf dem Gebiet der Europäischen Union die selben Bedingungen wie für die Unionsmitglieder.
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