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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko eröffnet Untersuchung über die vorgezogenen Recyclinggebühren

Bern (ots)

Der Swico und die Sens haben vereinbart, die
Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten gemeinsam zu
organisieren. Das Organisationskonzept sieht die landesweit
garantierte Rücknahme von ausgedienten Geräten und deren Entsorgung
vor. Finanziert wird das Konzept mittels einer vorgezogenen
Recyclinggebühr, die der Verbraucher beim Kauf eines neuen Gerätes
bezahlt. Dafür steht dem Konsument das Recht zu, ausgediente Geräte
kostenlos zurückzugeben.
Hersteller, Importeure und Händler (z.B. Coop, Migros etc.),
welche ihre Geräte durch den Swico entsorgen lassen, unterzeichnen
die sogenannte Swico-Konvention. Diese sieht vor, dass die vRG als
fester Betrag je ausgeliefertes Neugerät zu erheben ist. Die genauen
Beträge sind in einer offiziellen Swico-Tabelle festgelegt. Zudem
sind die vRG in ihrer Höhe verbindlich für alle Mitglieder und werden
vom Handel auf die Verbraucher überwälzt. Ähnliche Bestimmungen
enthält die EasyRec-Vereinbarung der Sens. Die Hersteller, Importeure
und Händler sprechen somit die Höhe der Entsorgungspreise ab. Die
Weko geht davon aus, dass es sich dabei um eine unzulässige
Preisabrede handeln könnte und hat deshalb am 16. Mai 2002 eine
Untersuchung eröffnet. Nicht in Frage gestellt hat die Weko dagegen
die Vereinbarung, wonach die Gebühren beim Verkauf des Neugeräts,
d.h. vorgezogen, erhoben werden, weil diese wichtig ist, um eine hohe
Rücklaufquote zu erreichen.
Swico und Sens haben zudem vereinbart, dass der Swico neben der
Organisation der Entsorgung aller Geräte aus den Bereichen
Informatik, Büroelektronik, Telekommunikation und grafischer
Industrie neu diejenige der Geräte der Unterhaltungselektronik
übernimmt. Die Sens organisiert die Entsorgung von Haushaltgross- und
-kleingeräten, Raumluftbehandlungsgeräten, Elektrowerkzeugen und
installationsmaterial und der elektrischen Gartengeräte. Es scheint
somit, dass sich Swico und Sens den Markt für die Organisation der
Rückführung und Entsorgung von Elektroschrott aufgeteilt haben. Die
Untersuchung soll deshalb auch zeigen, ob es sich bei dieser
Marktaufteilung allenfalls um eine unzulässige Wettbewerbsabrede
handelt.

Kontakt:

Dr. Patrik Ducrey
Tel. +41/31/324'96'78
Mobile +41/79/345'01'44
mailto:patrik.ducrey@weko.admin.ch

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