weko: Weko gibt neue Bekanntmachung über Automobilvertrieb in Vernehmlassung
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 19. August 2002 entschieden, eine Bekanntmachung über den Automobilvertrieb zu erlassen. Diese Bekanntmachung nimmt im Wesentlichen Bezug auf die EU- Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) im Kraftfahrzeughandel, welche am 1. Oktober 2002 in Kraft treten wird.
Eine der Zielsetzungen dieser Bekanntmachung besteht darin, den Wettbewerb innerhalb der Schweiz zu verstärken und damit zu verhindern, dass die Schweiz zu einer Hochpreisinsel wird.
Die Weko hat entschieden, den Bekanntmachungsentwurf in die Vernehmlassung zu geben, namentlich bei betroffenen Verbänden und Unternehmen. Die Stellungnahmen sind zuhanden des Sekretariats der Weko bis spätestens am 16. September 2002 einzureichen.
Die Weko wird anschliessend - unter Berücksichtigung der eingetroffenen Stellungnahmen - die Bekanntmachung definitiv erlassen.
Der Bekanntmachungsentwurf kann beim Sekretariat der Weko, Effingerstrasse 27, 3003 Bern bezogen oder unter www.wettbewerbskommission.ch abgerufen werden.
Kontaktpersonen Prof. Walter Stoffel 079 436 81 49 Patrick Krauskopf 076 567 14 07 patrick.krauskopf@weko.admin.ch
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