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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Weko eröffnet Untersuchung im Bereich der Vergütung von Mitteln und Gegenständen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung betreffend einer allfällig unzulässigen Wettbewerbsabrede im Bereich der Kostenübernahme von Mitteln und Gegenständen (z.B. Inkontinenzhilfen, Prothesen, Sehhilfen, Hörhilfen etc.) durch die Krankenversicherer in der obligatorischen Grundversicherung.

Santésuisse bzw. die in diesem Verband vereinigten 
Krankenversicherer haben mit einem Anbieter von Inkontinenzhilfe- 
Produkten einen Vertrag abgeschlossen. Dieser bezweckt, dass 
zukünftig nur die Produkte dieses Anbieters zu einem bestimmten 
Preis vergütet werden sollen. Die Produkte anderer Anbieter sollen, 
wenn überhaupt, höchstens zu denselben Konditionen vergütet werden.
Die Vorabklärung des Sekretariates der Wettbewerbskommission hat 
Anhaltspunkte ergeben, dass diese Vereinbarung unter den 
Krankenversicherern eine unzulässige Wettbewerbsabrede nach dem 
Kartellgesetz (KG) darstellen könnte, indem sie den Wettbewerb unter 
den Krankenversicherern zur Kostenübernahme von verschiedenen 
Inkontinenzhilfe-Produkten beschränkt. Zudem könnte der Vertrag eine 
Marktzugangsbeschränkung für die Anbieter von Inkontinenzhilfe- 
Produkten zur Folge haben.
Die Weko hat daher am 27. März 2003 eine Untersuchung im Sinne von 
Art. 27 KG eröffnet.
Kontaktperson
Olivier Schaller
Vizedirektor
031 322 21 23 
olivier.schaller@weko.admin.ch
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