weko: Weko eröffnet Untersuchung im Bereich der Vergütung von Mitteln und Gegenständen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung betreffend einer allfällig unzulässigen Wettbewerbsabrede im Bereich der Kostenübernahme von Mitteln und Gegenständen (z.B. Inkontinenzhilfen, Prothesen, Sehhilfen, Hörhilfen etc.) durch die Krankenversicherer in der obligatorischen Grundversicherung.
Santésuisse bzw. die in diesem Verband vereinigten Krankenversicherer haben mit einem Anbieter von Inkontinenzhilfe- Produkten einen Vertrag abgeschlossen. Dieser bezweckt, dass zukünftig nur die Produkte dieses Anbieters zu einem bestimmten Preis vergütet werden sollen. Die Produkte anderer Anbieter sollen, wenn überhaupt, höchstens zu denselben Konditionen vergütet werden.
Die Vorabklärung des Sekretariates der Wettbewerbskommission hat Anhaltspunkte ergeben, dass diese Vereinbarung unter den Krankenversicherern eine unzulässige Wettbewerbsabrede nach dem Kartellgesetz (KG) darstellen könnte, indem sie den Wettbewerb unter den Krankenversicherern zur Kostenübernahme von verschiedenen Inkontinenzhilfe-Produkten beschränkt. Zudem könnte der Vertrag eine Marktzugangsbeschränkung für die Anbieter von Inkontinenzhilfe- Produkten zur Folge haben.
Die Weko hat daher am 27. März 2003 eine Untersuchung im Sinne von Art. 27 KG eröffnet.
Kontaktperson Olivier Schaller Vizedirektor 031 322 21 23 olivier.schaller@weko.admin.ch
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