weko: Das Sekretariat der Weko eröffnet Vorabklärung im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge
(ots)Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat am 3. November 2003 eine Vorabklärung im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge eröffnet.
Mitte dieses Jahres kündigten die Winterthur Versicherung, die Zürich Versicherung, die Genfer Versicherung und die Helvetia Patria einen neuen Umwandlungssatz im Überobli- gatorium der beruflichen Vorsorge an. Aufgrund der Tatsache, dass diese Umwandlungssätze identisch waren, stellte sich die Frage, ob sich die Versicherungsgesellschaften diesbezüglich abgesprochen hatten.
Erste Abklärungen des Sekretariates haben die Zuständigkeit der Wettbewerbsbehörden bestätigt, die Existenz einer möglichen unzulässigen Vereinbarung zu prüfen. Die Überprüfung der Angemessenheit der Höhe von Umwandlungssätzen im überobligatorischen Bereich obliegt hingegen dem BPV und ist somit nicht Gegenstand der Vorabklärung.
Die Vorabklärung soll zeigen, ob Anhaltspunkte für eine Abrede zwischen den Sammelstiftungen bezüglich der Anpassung des Umwandlungssatzes bestehen und ob eine solche allenfalls kartellrechtlich problematisch ist.
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 / 322 21 23 079 / 642 62 88 olivier.schaller@weko.admin.ch
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