Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 2002
(ots)Im zweiten Halbjahr 2002 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten Halbjahr 2002, nämlich 15765 gegenüber 15538. Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 23460 Anfechtungen hängig, wovon 15121 Fälle erledigt werden konnten. Bei den erledigten Fällen kam in 6279 Fällen (Vorsemester 6906), bzw. 41.53 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies im Einzelnen Mietzinserhöhungen 913 (1483) Mietzinssenkungen 367 (355) Anfangsmietzins 117 (100) Kündigungsschutz 1880 (1980) Mietzinshinterlegung 436 (505) Nebenkosten 406 andere Gründe 2160 (2483)
In 3081 (3293) Fällen, bzw. 20.38 %, konnte keine Einigung erzielt werden. Es betraf dies im Einzelnen Mietzinssenkungen 205 (225) Mietzinserhöhungen 523 (541) Anfangsmietzinse 55 (82) Nebenkosten 101 andere Gründe 2197 (2445)
In 1043 (1138) Fällen, bzw. 6.90 %, haben die Schlichtungsbehörden einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen den Kündigungsschutz 774 (796) und die Mietzinshinterlegung 269 (342)
4718 (4421) Anfechtungen, bzw. 31.20 %, wurden anderweitig erledigt. Insbesondere durch Rückzug oder Nichteintreten 3760 (3533) durch Schiedsgericht 91 (171)
8339 (7635) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht, Tel 032 / 654 91 30