Weko schliesst Untersuchung über die Vergütung von Mitteln und Gegenständen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 25. Oktober 2004 die Untersuchung im Bereich der Kostenübernahme von Mitteln und Gegenständen (Inkontinenzhilfen, Prothesen, Sehhilfen, Hörhilfen etc.) durch die Krankenversicherer in der obligatorischen Grundversicherung ohne Folgen eingestellt.
Santésuisse hatte im Herbst 2001 mit einem Hersteller von Inkontinenzhilfe-Produkten einen Vertrag geschlossen. Die Mehrheit der Krankenversicherer schloss sich in der Folge dieser Vereinbarung an. Der Vertrag bezweckte, dass möglichst alle Patienten zukünftig die Inkontinenzhilfe-Produkte direkt bei diesem Hersteller beziehen. Durch die Umgehung der Detailhandelsstufe (insbesondere Apotheken und Ärzte) sollten Kosten eingespart werden. Indem die Produkte der anderen Hersteller nicht mehr bzw. nur noch zu den im Vertrag einheitlich festgelegten Bedingungen vergütet worden wären, hätte dieser Vertrag zu einer Verdrängung der übrigen Hersteller führen können.
Im Verlauf der am 27. März 2003 eröffneten Untersuchung hat sich ergeben, dass die Krankenversicherer trotz dieses Vertrages weiterhin sämtliche Inkontinenzhilfe-Produkte aller Anbieter bis zum behördlich festgelegten Höchstpreis vergüten. Entsprechend ist der Wettbewerb zwischen den Herstellern nicht behindert. Es liegt deshalb kein Verstoss gegen das Kartellgesetz vor. Die Weko hat ihre Untersuchung am 25. Oktober 2004 ohne Folgen eingestellt.
Folglich sind die Patienten in ihrer Wahl frei, welche Inkontinenzhilfe-Produkte sie kaufen und bei wem sie diese beziehen (entweder direkt beim Hersteller oder beim Apotheker bzw. Arzt).
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 322 21 23 olivier.schaller@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich (www.weko.ch)
Bern, 5. November 2004 1658 Zeichen