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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko schliesst Untersuchung über die Vergütung von „Mitteln und Gegenständen“ im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 25. Oktober 2004 die Untersuchung im Bereich der Kostenübernahme von „Mitteln und Gegenständen“ (Inkontinenzhilfen, Prothesen, Sehhilfen, Hörhilfen etc.) durch die Krankenversicherer in der obligatorischen Grundversicherung ohne Folgen eingestellt.

Santésuisse hatte im Herbst 2001 mit einem Hersteller von 
Inkontinenzhilfe-Produkten einen Vertrag geschlossen. Die Mehrheit 
der Krankenversicherer schloss sich in der Folge dieser Vereinbarung 
an. Der Vertrag bezweckte, dass möglichst alle Patienten zukünftig 
die Inkontinenzhilfe-Produkte direkt bei diesem Hersteller beziehen. 
Durch die Umgehung der Detailhandelsstufe (insbesondere Apotheken 
und Ärzte) sollten Kosten eingespart werden. Indem die Produkte der 
anderen Hersteller nicht mehr bzw. nur noch zu den im Vertrag 
einheitlich festgelegten Bedingungen vergütet worden wären, hätte 
dieser Vertrag zu einer Verdrängung der übrigen Hersteller führen 
können.
Im Verlauf der am 27. März 2003 eröffneten Untersuchung hat sich 
ergeben, dass die Krankenversicherer trotz dieses Vertrages 
weiterhin sämtliche Inkontinenzhilfe-Produkte aller Anbieter bis zum 
behördlich festgelegten Höchstpreis vergüten. Entsprechend ist der 
Wettbewerb zwischen den Herstellern nicht behindert. Es liegt 
deshalb kein Verstoss gegen das Kartellgesetz vor. Die Weko hat ihre 
Untersuchung am 25. Oktober 2004 ohne Folgen eingestellt.
Folglich sind die Patienten in ihrer Wahl frei, welche 
Inkontinenzhilfe-Produkte sie kaufen und bei wem sie diese beziehen 
(entweder direkt beim Hersteller oder beim Apotheker bzw. Arzt).
Kontaktperson
Dr. Olivier Schaller
031 322 21 23 
olivier.schaller@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer
Website zugänglich (www.weko.ch)
Bern, 5. November 2004
1658 Zeichen

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