Landwirtschaftsbetriebe: Steueraufschub bis zur effektiven Realisierung des Kapitalgewinns
Bern (ots)
Liquidationsgewinne, welche bei der Stilllegung oder Verpachtung von Landwirtschaftsbetrieben erst auf dem Papier anfallen, sollen so lange von der direkten Bundesteuer befreit bleiben, bis sie durch Verkauf der Liegenschaften effektiv realisiert werden. Im Sinne einer strukturpolitischen Sofortmassnahme hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) entschieden, einen diesbezüglichen von den kantonalen Veranlagungsbehörden gewährten Besteuerungsaufschub auch bei der direkten Bundessteuer zu übernehmen. Um diese Regelung einer dauerhaften gesetzgeberischen Lösung für alle Selbständigerwerbenden zuzuführen, ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Motion von Nationalrätin Elvira Bader (CVP/SO) als Postulat entgegen zu nehmen.
Sobald ein Landwirtschaftsbetrieb stillgelegt oder verpachtet wird, findet eine Überführung der Liegenschaft vom Geschäfts- ins Privatvermögen statt. Dadurch entstehen steuerbare Liquidationsgewinne, selbst wenn diese erst auf dem Papier anfallen. Gemäss der Motionärin wird der Strukturwandel in der Landwirtschaft durch diese fiskalischen Belastungen negativ beeinflusst.
Der Bundesrat ist sich der Problematik der Besteuerung noch nicht effektiv realisierter Kapitalgewinne bewusst. Im Sinne einer strukturpolitischen Sofortmassnahme zu Gunsten der Landwirtschaft hat die ESTV in Zusammenarbeit mit der SSK entschieden, einen von den kantonalen Veranlagungsbehörden gewährten Besteuerungsaufschub auch für die direkte Bundessteuer zu übernehmen. Spätestens am 1. Januar 2005 soll diese Konzession durch eine gesetzgeberische Lösung für alle Selbständigerwerbenden abgelöst werden, die zur Zeit im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform II erarbeitet wird. Deshalb erklärt sich der Bundesrat bereit, die Motion Bader als Postulat entgegen zu nehmen.
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