Botschaft zur Verlängerung der dringlichen
Bern (ots)
Massnahmen bei der Umsatzabgabe verabschiedet
Wegen Verzögerungen beim Steuerpaket 2001 können die Bestimmungen zur Umsatzabgabe nicht wie geplant auf den 1. Januar 2003 ins ordentliche Recht übergeführt werden. Der Bundesrat hat deshalb eine Botschaft zur Verlängerung der dringlichen Massnahmen bis Ende 2005 verabschiedet.
In seiner Botschaft zum Steuerpaket 2001 vom 28. Februar 2001 schlug der Bundesrat neben Änderungen bei der Familien- und bei der Wohneigentumsbesteuerung auch die Überführung dringlicher Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe ins ordentliche Recht vor.
Der Nationalrat als Erstrat sowie die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) haben die Massnahmen bei der Umsatzabgabe mit denjenigen im Bereich der Familienbesteuerung gekoppelt. Auf Grund eines zusätzlichen Abklärungsbedarfs bei der Familienbesteuerung seitens der WAK-S können deshalb auch die Massnahmen bei der Umsatzabgabe nicht wie vorgesehen auf den 1. Januar 2003 ins ordentliche Recht übergeführt werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat auf Wunsch der WAK-S eine Botschaft zur Verlängerung der dringlichen Massnahmen bis Ende 2005 verabschiedet. Die Vorlage hat weder für den Bund noch für die Kantone zusätzliche finanzielle oder personelle Auswirkungen.
Mit den im März 1999 und im Dezember 2000 erlassenen dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Banken und Finanzgesellschaften gestärkt werden. Würden diese Erlasse nicht verlängert, hätte dies für den schweizerischen Finanzplatz Wettbewerbsnachteile zur Folge, weil die als positiv eingestuften Wirkungen des bisherigen Dringlichkeitsrechts dahinfallen würden.
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