Steuerliche Regelung der Mitarbeiter-Optionen: Vernehmlassungseröffnung im Sommer
Bern (ots)
Im Bereich der Besteuerung von Mitarbeiter-Optionen sollen nicht durch vorschnelle Weichenstellungen Entscheide präjudiziert werden, die erst in einer späteren Phase zu treffen sind. Zuerst schickt der Bundesrat im Sommer 2002 einen von einer gemischten Arbeitsgruppe erstellten Bericht zur Frage der steuerlichen Regelung der Mitarbeiter-Optionen in die Vernehmlassung. Er beantragt daher, eine Motion von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZG) in ein Postulat umzuwandeln; Schweiger hatte vom Bundesrat Vorschläge für eine Vereinfachung der steuerlichen Regelungen für Mitarbeiter-Optionen gefordert.
Schweiger hatte in seiner Motion eine einfachere steuerliche Regelung für Mitarbeiteroptionen gefordert, als sie eine gemischte Arbeitsgruppe in ihrem Bericht vom Dezember 2001 vorschlägt. Die Vereinfachungen sollen die spezifische Situation von Start-up-Unternehmen berücksichtigen, aber auch auf die anderen Unternehmenstypen in zufrieden stellender Weise angewendet werden können.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt wurde, die steuerliche Behandlung der von neugegründeten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) abgegebenen Mitarbeiteroptionen durch Ergänzung des bisherigen Kreisschreibens von 1997 in einer für den Unternehmensstandort vorteilhaften Weise auszugestalten. An einer Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen Steuerkonferenz von Ende 2000, so der Bundesrat weiter, hätten jedoch alle Vertreter der kantonalen Steuerverwaltungen diese rasche Lösung abgelehnt. Als Hauptgrund sei angeführt worden, dass eine separate Lösung für Mitarbeiteroptionen der Start-up-Unternehmen im Vergleich zu Mitarbeiteroptionen anderer Unternehmen zu einer rechtsungleichen Behandlung geführt hätte. Gefordert wurde daher eine für alle Mitarbeiteroptionen geltende normative Lösung.
Gestützt auf diesen Beschluss beauftragte das EFD im Frühjahr 2001 eine gemischte Arbeitsgruppe, Varianten einer normativen Regelung der Optionsbesteuerung auszuarbeiten und eine Lösung vorzuschlagen. Der Bericht der aus Vertretern der Wirtschaft (inklusive Steuerberatung), der Bundesbehörden und von kantonalen Steuerverwaltungen zusammengesetzten Arbeitsgruppe liegt inzwischen vor. Er präsentiert ein klares Gesamtkonzept und enthält ausformulierte Vorschläge zur Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden wie auch zum Erlass einer bundesrätlichen Verordnung über die Besteuerung der Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen.
Mitarbeiteroptionen
Über Mitarbeiteroptionen können Angestellte an ihrer Firma beteiligt werden. Die Firma entrichtet einen Teil des Lohnes durch die Abgabe von Optionen , wodurch ihr mehr Geld zur Verfügung bleibt, was gerade für junge Unternehmen, sogenannte start-ups, vorteilhaft ist. Die Optionen bedeuten für die Angestellten ein Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten des die Optionen ausgebenden Unternehmens oder eines nahestehenden Unternehmens. Die Mitarbeiteroptionen sind also ein Lohnbestandteil und müssen darum beim Empfänger als Einkommen versteuert werden. Eine unterschiedliche Besteuerung der Mitarbeiter von start-up- und langjährigen Betrieben erachtet der Bundesrat als diskriminierend.
Der Bundesrat will den Bericht der Arbeitsgruppe noch im Sommer 2002 in die Vernehmlassung senden um allen interessierten Kreisen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung wird er dann über das weitere Vorgehen beschliessen und den eidg. Räten eine Botschaft vorlegen.
Um den Ergebnissen der Vernehmlassung nicht vorzugreifen und vorschnelle Weichenstellungen zu vermeiden, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
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