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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Steuerliche Regelung der Mitarbeiter-Optionen: Vernehmlassungseröffnung im Sommer

Bern (ots)

Im Bereich der Besteuerung von Mitarbeiter-Optionen
sollen nicht durch vorschnelle Weichenstellungen Entscheide
präjudiziert werden, die erst in einer späteren Phase zu treffen
sind. Zuerst schickt der Bundesrat im Sommer 2002 einen von einer
gemischten Arbeitsgruppe erstellten Bericht zur Frage der
steuerlichen Regelung der Mitarbeiter-Optionen in die Vernehmlassung.
Er beantragt daher, eine Motion von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZG)
in ein Postulat umzuwandeln; Schweiger hatte vom Bundesrat Vorschläge
für eine Vereinfachung der steuerlichen Regelungen für
Mitarbeiter-Optionen gefordert.
Schweiger hatte in seiner Motion eine einfachere steuerliche
Regelung für Mitarbeiteroptionen gefordert, als sie eine gemischte
Arbeitsgruppe in ihrem Bericht vom Dezember 2001 vorschlägt. Die
Vereinfachungen sollen die spezifische Situation von
Start-up-Unternehmen berücksichtigen, aber auch auf die anderen
Unternehmenstypen in zufrieden stellender Weise angewendet werden
können.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das
Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt wurde, die steuerliche
Behandlung der von neugegründeten KMU (kleine und mittlere
Unternehmen) abgegebenen Mitarbeiteroptionen durch Ergänzung des
bisherigen Kreisschreibens von 1997 in einer für den
Unternehmensstandort vorteilhaften Weise auszugestalten. An einer
Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen Steuerkonferenz von Ende
2000, so der Bundesrat weiter, hätten jedoch alle Vertreter der
kantonalen Steuerverwaltungen diese rasche Lösung abgelehnt. Als
Hauptgrund sei angeführt worden, dass eine separate Lösung für
Mitarbeiteroptionen der Start-up-Unternehmen im Vergleich zu
Mitarbeiteroptionen anderer Unternehmen zu einer rechtsungleichen
Behandlung geführt hätte. Gefordert wurde daher eine für alle
Mitarbeiteroptionen geltende normative Lösung.
Gestützt auf diesen Beschluss beauftragte das EFD im Frühjahr 2001
eine gemischte Arbeitsgruppe, Varianten einer normativen Regelung der
Optionsbesteuerung auszuarbeiten und eine Lösung vorzuschlagen. Der
Bericht der aus Vertretern der Wirtschaft (inklusive Steuerberatung),
der Bundesbehörden und von kantonalen Steuerverwaltungen
zusammengesetzten Arbeitsgruppe liegt inzwischen vor. Er präsentiert
ein klares Gesamtkonzept und enthält ausformulierte Vorschläge zur
Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie des
Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der
Kantone und Gemeinden wie auch zum Erlass einer bundesrätlichen
Verordnung über die Besteuerung der Mitarbeiteraktien und
Mitarbeiteroptionen.
Mitarbeiteroptionen
Über Mitarbeiteroptionen können  Angestellte an ihrer Firma
beteiligt werden. Die Firma entrichtet einen Teil des Lohnes durch
die Abgabe von Optionen , wodurch ihr mehr Geld zur Verfügung bleibt,
was gerade für junge Unternehmen, sogenannte start-ups, vorteilhaft
ist. Die Optionen bedeuten für die Angestellten ein Recht auf Erwerb
von Beteiligungsrechten des die Optionen ausgebenden Unternehmens
oder eines nahestehenden Unternehmens. Die Mitarbeiteroptionen sind
also ein Lohnbestandteil und müssen darum beim Empfänger als
Einkommen versteuert werden. Eine unterschiedliche Besteuerung der
Mitarbeiter von start-up- und langjährigen Betrieben erachtet der
Bundesrat als diskriminierend.
Der Bundesrat will den Bericht der Arbeitsgruppe noch im Sommer
2002 in die Vernehmlassung senden um allen interessierten Kreisen
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In Kenntnis der Ergebnisse
der Vernehmlassung wird er dann über das weitere Vorgehen
beschliessen und den eidg. Räten eine Botschaft vorlegen.
Um den Ergebnissen der Vernehmlassung nicht vorzugreifen und
vorschnelle Weichenstellungen zu vermeiden, beantragt der Bundesrat,
die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Kontakt:

Peter Stebler
Eidg. Steuerverwaltung
Tel. +41/31/322'74'07

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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