Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Steuerverwaltung ESTV mehr verpassen.

Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Estland

Bern (ots)

Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik
Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 11. Juni 2002 in Bern
durch den Direktor der Eidg. Steuerverwaltung, Urs Ursprung, und
durch den Botschafter der Republik Estland, Mart Laanemäe,
unterzeichnet worden.
Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der
OECD sowie der entsprechenden schweizerischen Vertragspraxis. Es wird
mit einer Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten zur
Genehmigung unterbreitet werden und ist vor dem Inkrafttreten durch
die zuständigen Instanzen beider Länder zu ratifizieren.

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/(0)31/322'60'33
Fax +41/(0)31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

Weitere Storys: Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Weitere Storys: Eidg. Steuerverwaltung ESTV
  • 31.05.2002 – 15:12

    Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Litauen

    Bern (ots) - Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 27. Mai 2002 in Bern durch den Vorsteher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Pascal Couchepin, und durch den Wirtschaftsminister der Republik Litauen, Petras Cesna, unterzeichnet worden. ...

  • 30.05.2002 – 10:31

    Vorbehalte gegenüber BVG-Regelung im Steuerrecht

    Bern (ots) - Der Bundesrat erachtet zusätzliche Bestimmungen über die Behandlung der beruflichen Vorsorge im Steuerrecht als nicht sachgerecht, da sie erhebliche praktische Probleme mit sich brächten. In seiner gestrigen Antwort auf eine Interpellation der SP-Fraktion zur Besteuerung von Abgangsentschädigungen und Vorsorgeleistungen von Managern hält er an einer Begrenzung des versicherbaren Verdienstes fest, die ...

  • 30.05.2002 – 10:31

    Keine Reduktion des Mehrwertsteuersatzes für die Taxibranche

    Bern (ots) - Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, für die Taxibranche den heute geltenden Mehrwertsteuersatz von 7,6 Prozent zu reduzieren. Zudem hält er fest, dass nicht der angestellte Taxichauffeur, sondern weiterhin das steuerpflichtige Unternehmen gegenüber der Eidg. Steuerverwaltung den Gesamtpreis einer Fahrt als Umsatz zu deklarieren und abzurechnen ...