ESTV: Einführung des neuen Lohnausweises verschoben
Bern (ots)
10. Jul 2003 (ESTV) Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), die Vereinigung der schweizerischen Steuerbehörden, hat beschlossen, die Einführung des auf die Steuerperiode 2004 geplanten neuen Lohnausweises um ein Jahr zu verschieben. Die Steuerbehörden unterstreichen damit ihre Absicht, die Neuerung in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden so verträglich wie möglich zu gestalten.
Die Ausgestaltung des neuen Lohnausweises, namentlich aber auch dessen elektronische Verwendbarkeit, bedarf noch abschliessender Abklärungen. Der neue Lohnausweis dient der sachgerechten Deklaration der Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit. Zunächst war seine Einführung auf die Steuerperiode 2004 geplant. Die Verschiebung der Einführung des neuen Lohnausweises, die von Arbeitgeberseite her gewünscht wurde, soll nunmehr eine abschliessende Überprüfung der Vollzugstauglichkeit ermöglichen. Sie hat zur Folge, dass er ab der Steuerperiode 2005 zur Verfügung steht und ab der Steuerperiode 2006 verbindlich ist.
Mit dem neuen gesamtschweizerischen Lohnausweis bezwecken die Steuerbehörden weder einen Systemwechsel noch eine Änderung der Bescheinigungspflicht der Arbeitgeber. Er umschreibt aber die Bescheinigungspflicht transparenter und präziser. Damit ermöglicht er einerseits den Arbeitnehmenden ein effizientes und korrektes Ausfüllen der Steuererklärung, anderseits den Steuerbehörden eine rasche Veranlagung ohne zeitraubende Rückfragen beim Steuerzahler oder beim Arbeitgeber. Der neue Lohnausweis wird das bisherige Formular sowie - dies im Zuge der Steuerharmonisierung - die unterschiedlich ausgestalteten Lohnausweise in den Steuerformularen der Kantone ersetzen.
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