Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Bundesrat genehmigt die Teilrevisionsvorlage zum Richtplan des Kantons Zürich - Ergänzung Landschaft
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Teilrevisionsvorlage / Ergänzung des Teilbereiches Landschaft zum Richtplan des Kantons Zürich genehmigt. Diese Zusatzmassnahmen schaffen in den entsprechenden Gebieten günstige Voraussetzungen für die Naherholung und vernetzen die Lebensräumen von Fauna und Flora. Mit dieser Genehmigung wird der neue Richtplan auch für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.
Mit der Teilrevisionsvorlage 2001 entspricht der Kanton Zürich der bundesrätlichen Forderung von 1996 nach einer Ergänzung zum Teilbereich Landschaft.
Etwa die Hälfte des Kantonsgebietes wird mit der Planergänzung eine differenzierte und weitgreifende Regelung zum Schutz und zur Nutzung der Landschaft erhalten. Die hier festgelegten Landschafts-Schutzgebiete, Landschafts-Förderungsgebiete, Landschaftsverbindungen und Freihaltegebiete ermöglichen geeignete Randbedingungen für eine nachhaltige räumliche Entwicklung. Mit den vorgesehenen Massnahmen sollte es in diesen Gebieten gelingen, landschaftsbelastende Auswirkungen zukünftiger räumlicher Nutzungen zu unterbinden oder weitgehend in einem kontrollierten Rahmen zu optimieren. In diesen Gebieten hat der Kanton Zürich mit der Richtplanergänzung sowohl günstige Voraussetzungen für die Naherholung geschaffen wie auch Lebensräume von Fauna und Flora miteinander vernetzt.
Der Prüfungsbericht äussert sich zudem zu den weiterführenden Planungsbedürfnissen, die sich in dem von der baulichen Entwicklung stark belasteten Agglomerationsraum Zürich und im Uferbereich des linken Zürichsees ergeben. Da in diesem Raum die Voraussetzungen zur Ausscheidung von grossräumigen Landschafts-Schutzgebieten und Landschafts-Förderungsgebieten weitgehend fehlen, sind hier weitere Vorkehren nötig, damit eine qualitative Aufwertung der Landschaftsbereiche und die komplementäre Ausgestaltung von Landschaft und Siedlungsraum gewährleistet werden kann. Die vorgesehenen Landschafts-Entwicklungs-Konzepte auf regionaler und kommunaler Stufe werden auf diese Aufgaben auszurichten sein, um die vorhandenen landschaftsplanerischen Lücken zu schliessen.
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Beilagen: Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 7.
März 2002