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Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

ARE: Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Graubünden

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die Neufassung des Richtplans
des Kantons genehmigt. Der aus dem Jahr 1982 stammende Plan wurde 
gesamthaft überarbeitet. Mit der Gutheissung sind einige Änderungen, 
Auflagen und Empfehlungen verbunden.
Als überzeugende Gesamtplanung stellt dieser kantonale Richtplan ein 
modernes Führungsinstrument der Raumplanung dar. Der Richtplan 
stimmt mit den Grundzügen der Raumordnung Schweiz überein und strebt 
eine nachhaltige Raumentwicklung an. Der neue Richtplan ist auch 
eine geeignete Grundlage für die weitere partnerschaftliche 
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton.
Der Richtplan will eine ausgewogene räumliche Entwicklung des 
Kantons erreichen unter Berücksichtigung der verschiedenen Ansprüche 
an den Lebens- und Wirtschaftsraum, namentlich im Tourismus. Der 
hohe Siedlungsdruck in den touristischen Gebieten, besonders 
ausgeprägt im Oberengadin, bedarf jedoch weiterhin grosser 
Aufmerksamkeit. Deshalb hat der Bundesrat den Kanton eingeladen, 
seine Grundlagen im Bereich der Siedlungsentwicklung zu 
aktualisieren.
Der Bundesrat hat ferner verschiedene Änderungen am Richtplan 
vorgenommen: in den Bereichen Streusiedlungsgebiete und 
landschaftsprägende Bauten sowie bezüglich einiger Bauten und 
Anlagen der Verkehrsinfrastruktur. Der Kanton wird eingeladen, 
Grundlagenergänzungen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, 
Sanierung von Restwasserstrecken, Gefahrenschutz sowie beim 
Gewässerschutz auszuführen.
Bei Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans ist 
jeweils Bericht zu erstatten über die Inhalte und Gegenstände der 
gleichzeitigen Anpassungen der regionalen Richtpläne. Inhalte 
regionaler Richtpläne, die allenfalls Bundesinteressen berühren, 
müssen in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Der Kanton 
wird zudem ersucht, neben der Berichterstattung zum Stand der 
Richtplanung jeweils auch über die aus dem Richtplan-Controlling 
gewonnenen Erkenntnisse zu orientieren.
Bern, 19. September 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Fritz Wegelin, Vizedirektor Bundesamt für Raumentwicklung, 3003 
Bern, Tel. 031/322 40 70, E-Mail:  fritz.wegelin@are.admin.ch
Ueli Wittwer, Leiter Richtplangruppe Ostschweiz, Bundesamt für 
Raumentwicklung, Bern 3003, Tel. 031/325 06 22, E-Mail:  
ueli.wittwer@are.admin.ch

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