Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko auf den 1. Juli 2001
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 15. Juni die notwendigen Verordnungsänderungen beschlossen, um das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko sowie das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Mexiko auf den 1. Juli 2001 in Kraft zu setzen.
Mexiko setzt die Abkommen auf das gleiche Datum in Kraft. Die Abkommen wurden Ende November 2000 unterzeichnet und in der vergangenen Junisession von den Eidg. Räten genehmigt. Als Folge dieser Abkommen können ab dem 1. Juli 2001 sämtliche Industrieprodukte sowie eine Reihe von Agrarprodukten mit Ursprung in Mexiko zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.
Landwirtschaftsprodukte die vollständig zollfrei werden sind unter anderen Rohkaffee, Honig zur industriellen Weiterverarbeitung, Bananen, tropische Früchte, Zitrusfrüchte, Suppen, Saucen, Bier, Tequila sowie spezifiziert pathogenfreie Eier für pharmazeutische Zwecke.
Für einige Landwirtschaftsprodukte werden die Zölle reduziert (z.B. anderer Honig, Kaugummi, zuckerhaltige tropische Fruchtsäfte und Zigarren). Das Freihandelsabkommen EFTA-Mexiko öffnet aber auch den Weg zu einer beschleunigten Dynamik der Schweizer Exporte von Waren und Dienstleistungen nach Mexiko. Das Abkommen gewährleistet der Schweizer Wirtschaft den gleichen präferenziellen Zugang zum mexikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen wie ihn bereits unsere Konkurrenten aus der EU und aus den Vereinigten Staaten sowie Kanada haben.
Mexiko ist ein wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz. Die Schweizer Exporte betragen gegen eine Mia. SFr. pro Jahr, die Schweizer Direktinvestitionen in Mexiko sind ebenfalls erheblich. Ab Inkrafttreten wird die Schweizer Industrie Zolleinsparungen von jährlich bis zu 100 Mio. SFr. realisieren können. Neben der Liberalisierung des Handels mit Industriewaren und mit Dienstleistungen (u. a. Finanzdienstleistungen) enthält das EFTA-Mexiko Abkommen Bestimmungen über den Schutz und die Förderung von Direktinvestitionen, den Schutz des geistigen Eigentums und den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Beschaffungen.
Kontakt:
Minister Christian Etter, seco
Leiter Task Force EFTA-Drittlandverhandlungen
Tel.: +41 (0)31 324 08 62
Stefan Moser, seco
Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik
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