Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Bern (ots)
Überzeugt von der Notwendigkeit, die Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu verbessern und zu harmonisieren, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf, der verschiedene Massnahmen vorsieht um die Schwarzarbeit weniger attraktiv zu machen - namentlich durch Verstärkung der Kontrollen und Sanktionen. Die Schwarzarbeit ist ein gravierendes und schädliches Phänomen. Sie ist die Ursache von zahlreichen Problemen, wie zum Beispiel: Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes, Konkurrenzverzerrungen in den Wirtschaftsbranchen, Ausfall von Einnahmen für die Steuerverwaltung und die Sozialversicherungen.
Die umfassenden Vorarbeiten, die in Zusammenarbeit mit Kantonen und verschiedenen Wirtschaftsakteuren geleistet wurden, haben gezeigt, dass zwar die heutige materielle Gesetzgebung ausreichend ist, soweit sie die Schwarzarbeit verbietet, dass aber der Vollzug problematisch ist. Der Begriff der Schwarzarbeit umfasst zahlreiche Sachverhalte (wie die versteckte Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Verletzung der Meldepflicht beim Fiskus in Bezug auf gewinnbringende Aktivitäten oder die Verletzung der Meldepflicht bei den Sozialversicherungen in Bezug auf die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern), die in einer Vielzahl von Gesetzen mit unterschiedlichen Vollzugsbehörden geregelt sind. Diese Situation bringt es mit sich, dass jede Behörde ihre Kontrollen nach einem eigenen System durchführt, ohne Koordination mit den anderen Vollzugsorganen. Überdies kümmert sich jede Behörde nur um die Anwendung der «eigenen» Gesetzgebung. Dies hat zur Folge, dass die Ressourcen zerstreut sind und eine Gesamtsicht über das Ausmass der Schwarzarbeit fehlt.
Um diese Lücken zu schliessen sieht der Entwurf vier Massnahmenkategorien vor:
- administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen, durch Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere wirtschaftliche Tätigkeiten (Tätigkeiten im Haushalt, vorübergehende oder sehr begrenzte Tätigkeiten);
- Verpflichtung der Kantone, eine kantonale Behörde oder Kontrollkommission mit verstärkten Kontrollkompetenzen zu bezeichnen, mit der Möglichkeit, die Sozialpartner einzubeziehen;
- Vernetzung der Administrativdaten und die Pflicht, die Resultate der Kontrollen bei den Arbeitgebern zu kommunizieren;
- Verschärfung der Sanktionen im Bereich des Ausländerrechts und der Sozialversicherungen sowie die Einführung einer neuen Sanktion, nämlich die Möglichkeit des Ausschlusses vom öffentlichen Beschaffungswesen.
In einem zweiten Schritt wird das Projekt noch ergänzt mit einer Informationskampagne, die zum Ziel haben wird, die betroffenen Wirtschaftsakteure zu sensibilisieren.
Kontakt:
Daniel Veuve, seco
Direktion für Arbeit
Rechtsdienst
Tel. +41/31/322'29'31