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Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

Inkrafttreten des Designgesetzes und Teilrevision der Markenschutzverordnung

Bern (ots)

Neuer gesetzlicher Rahmen für den Schutz von Design
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung
beschlossen, das neue Designgesetz auf den 1. Juli 2002 in Kraft zu
setzen. Damit ist für die Schweiz auch der Weg frei, die neueste
Fassung des Haager Abkommens über die internationale Eintragung
gewerblicher Muster und Modelle (Genfer Akte) zu ratifizieren.
Das neue Designgesetz wird das mehr als 100-jährige Muster- und
Modellgesetz ablösen, das den gesteigerten Anforderungen der modernen
Wirtschaft nicht mehr genügt. Wichtigstes Anliegen der Totalrevision
war es deshalb, den Schöpfern von Designs einen wirkungsvollen und
zeitgemässen Schutz zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig werden die
unbestrittenen Stärken des geltenden Gesetzes, insbesondere das
einfache und schnelle Eintragungsverfahren, soweit als möglich
beibehalten.
Das neue Gesetz berücksichtigt die rechtlichen und
wirtschaftlichen Entwicklungen auf nationaler und internationaler
Ebene. Die Bestimmungen über den zivil- und strafrechtlichen Schutz
wurden grundlegend überarbeitet und die Systematik mit den übrigen
Erlassen des Immaterialgüterrechts harmonisiert. Die maximale
Schutzdauer beträgt neu 25 Jahre (bisher höchstens 15 Jahre). Künftig
werden überdies alle eingetragenen Designs bildlich veröffentlicht.
Nicht zuletzt unterstreicht der neue Name - Designgesetz - den
Anspruch der Revision, ein modernes und effektives Schutzrecht zur
Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig mit dem Designgesetz tritt auch eine neue
Ausführungsverordnung in Kraft. Ausserdem wurde die
Markenschutzverordnung in verschiedenen verfahrensrechtlichen
Aspekten dem neuen Designrecht angepasst. Schliesslich bedingt die
Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes auch eine Überarbeitung
der Gebührenordnung.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Designgesetzes ist für die Schweiz
der Weg frei für eine Ratifizierung der Genfer Akte des Haager
Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und
Modelle. Bei diesem Staatsvertrag handelt es sich um ein
internationales Registrierungsabkommen, das es ermöglicht, mit einer
einzigen Eintragung beim Internationalen Büro in Genf Schutz in allen
Mitgliedstaaten zu erhalten. Schweizer Designschaffende erhalten
dadurch erleichterten Zugang zu einem grenzübergreifenden Schutz.

Kontakt:

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Felix Addor
Tel. +41/31/322'48'02
E-Mail: felix.addor@ipi.ch

Jürg Herren
Tel. +41/31/322'49'94
E-Mail: juerg.herren@ipi.ch

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