Bundesamt für Privatversicherungen
Finanzmarktaufsicht - Presserohstoff
Bern (ots)
Empfehlungen der Expertenkommission Zufferey:
«36. Es ist eine integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde zu schaffen, welche die heutigen Aufsichtsfunktionen der Eidgenössischen Bankenkommission und des Bundesamtes für Privatversicherungen übernimmt.
39. Die neue integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde ist institutionell so auszugestalten, dass sie von Politik und den Beaufsichtigten unabhängig ist.
42. Es ist ein Bundesgesetz zu schaffen, welches einzig die Organisation, die Stellung, die Kontrolle, die Finanzierung, die Befugnisse und die Verantwortlichkeiten der neuen Aufsichtsbehörde regelt, die materiellen Regeln der Aufsicht ... aber grundsätzlich nicht ändert.»
Aufträge an die Expertenkommission Zimmerli:
«3.1 Die Expertenkommission ist beauftragt, die Empfehlungen der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht zu konkretisieren und dem EFD einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen.
Vorgaben:
a) Vorschlag zu einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde, welche die Aufgaben übernimmt, die bisher von der Eidg. Bankenkommission und dem Bundesamt für Privatversicherungen erfüllt wurden. ... Der Status der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde ist nach Möglichkeit in einem eigenen Gesetz zu regeln ... . Dementsprechend sind die Bestimmungen zur Organisation der bisherigen Aufsichtsbehörden aus den spezialgesetzlichen Erlassen zu streichen. Soweit dies zur Schaffung einer integrierten Aufsicht erforderlich ist, sind auch die materiellen Bestimmungen zu harmonisieren.
d) Überprüfung der Instrumente der Versicherungsaufsicht (Einführung einer externen Revision etc.) und gegebenenfalls Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen.
e) Soweit notwendig Verfeinerung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Allfinanz- respektive Konglomeratsaufsicht basierend auf den im Rahmen der laufenden Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschlagenen Bestimmungen.
4. Termin
Die Expertenkommission hat dem EFD bis Ende Dezember 2002 einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen.
Die Kommission wird im August ihre Stellungnahme zu den Konglomeratsbestimmungen verabschieden; die Ergebnisse werden in den Entwurf übernommen, welcher vor der Wintersession der Eidg. Räte durch den BR verabschiedet werden soll.
Kontakt:
Infodienst Bundesamt für Privatversicherungen
Tel. +41/31/325'01'65