Media Service: Vorabmeldungen der Zentralschweiz am Sonntag
Luzern (ots)
Direktor des Bundesamts für Umwelt lehnt Lockerung des Waldschutzes ab
«Bevor ich einen Baum fälle, würde ich eher meinen Rasen umgraben, um im Notfall mehr pflanzen zu können.» Mit diesen Worten erteilt Bruno Oberle, Direktor des Bundesamts für Umwelt, im Interview mit der «Zentralschweiz am Sonntag» dem Bauernverband eine Absage. Dieser hatte vergangene Woche gefordert, der Waldschutz müsse gelockert werden, damit die Bauern mehr Kulturland zur Verfügung haben. Für den Schutz der Landwirtschaft sei aber die Mehrwertabschöpfung wichtiger, welche der Ständerat für obligatorisch erklären will. Der Wald hingegen sei vor allem im Mittelland nach wie vor unter Druck. «Das Rodungsverbot hat sich bewährt», sagt Oberle. Heute schon seien Ersatzaufforstungen nicht nach jeder Rodung vorgeschrieben. «Nach geltendem Recht ist es bereits möglich, mit ökologischen Ersatzleistungen zu kompensieren». Der Wald sei im Mittelland nach wie vor unter Druck. Zwar habe die Waldfläche schweizweit zugenommen. «Die Zunahme fand allerdings in erster Linie in höheren Lagen statt, wo die Landwirtschaft die Bewirtschaftung von Alpweiden aufgegeben hat», sagt der Direktor des Bundesamts für Umwelt. Oberle stellt Schaf-Subventionen in Frage In den Bergen sieht er auch weiteren Handlungsbedarf: «Subventionen müssen regelmässig überprüft werden. Es könnte sein, dass die Art und Weise, wie die Schafhaltung unterstützt wird, den veränderten Ansprüchen von Natur und Mensch angepasst werden muss.» So könnte Lebensraum für den Wolf geschaffen werden. Ebenfalls anpassen will Oberle das «Waldprogramm Schweiz»: «Da kommt die Klimaänderung noch mit keinem Wort vor.» Das neue Programm soll die nachhaltige Nutzung des Waldes sichern. Heute drohe im Gegenteil ein Absacken des Holzpreises - wegen der Schliessung der Bündner Grossägerei Mayr-Melnhof.
Neue Studie zeigt: Viele Suizide mit Armeewaffen geschehen ohne Voranzeichen
Die meisten jungen Männer, die sich mit einer Armeewaffe umbringen, tun dies scheinbar aus dem Nichts. Dies geht aus einer noch unveröffentlichten Dissertation hervor, die der «Zentralschweiz am Sonntag» vorliegt. Die Studie untersuchte die Suizide im Kanton Luzern zwischen 2002 und 2006. Insgesamt nahmen sich in diesem Zeitraum 256 Personen das Leben, davon 30 mit einer Armeewaffe. 13 dieser 30 Personen waren junge, dienstpflichtige Männer im Alter von 21 bis 35. Von diesen 13 Männern zeigten 10 im Vorfeld des Suizids keinerlei psychische Auffälligkeiten, wie Andreas Frei, leitender Arzt des forensischen Dienstes der Luzerner Psychiatrie, bestätigte. Sie befanden sich weder in Behandlung, noch wäre den nächsten Angehörigen aufgefallen, dass sie suizidgefährdet wären. Der Luzerner Psychiater Andreas Frei plädiert deshalb dafür, die Ordonnanzwaffe aus präventiven Gründen im Zeughaus zu lagern. «Rechnet man die 13 Armeeschusswaffensuizide der 20- bis 35-Jährigen innert fünf Jahren auf die ganze Schweiz hoch und teilt diese durch fünf, kommt man ziemlich genau auf 50 Armeewaffensuizide in der Gruppe der 20- bis 35-Jährigen pro Jahr», sagt Frei. Wie viele Suizide mit dem Wegsperren der Armeewaffe verhindert werden könnten, lasse sich nicht abschätzen. «Vielleicht sind es 20 oder 30», sagt Frei. Immerhin habe aber eine Verschärfung des Waffengesetzes in Australien zu einer Reduktion der Suizide bei jungen Männern geführt. Kurz vor der Abstimmung über die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» sehen sich die Befürworter bestätigt. «Die Daten aus dem Kanton Luzern bestätigen das, was wir schon immer gesagt haben. Wir müssen die Armeewaffen wegsperren, damit junge Männer nicht wegen einer Affekthandlung aus dem Leben scheiden», sagte die Zürcher SP-Nationalrätin Chantal Galladé gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag». Für die Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann, welche die Initiative bekämpft, liefern die neuen Erkenntnisse zu den Suiziden im Kanton Luzern keine Argumente zugunsten des Volsbegehrens, denn: «Damals wurde den Angehörigen der Armee noch die Taschenmunition mit nach Hause gegeben. Dies ist heute nicht mehr der Fall», sagt Glanzmann.
Kanton Zürich: Datenschutz verhindert Ausbürgerung
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich, zuständig für die Einbürgerungen, kämpft mit dem Datenschutz. Es kann eine Einbürgerung nicht für nichtig erklären, obwohl ein Mann aus dem Fernen Osten zum Zeitpunkt der Einbürgerung seinen Wohnsitz nicht im Kanton Zürich hatte. Dies bestätigte Harry Lütolf, juristischer Sekretär des Gemeindeamts, gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag». Doch ein Gesuchsteller muss gemäss Bundesrecht mindestens drei der letzten fünf Jahre in der Schweiz verbracht haben - sonst gibt es keinen roten Pass. Der Gesuchsteller darf zur Zeit des Einbürgerungsentscheids nicht im Ausland wohnen. Wird eine Einbürgerung durch Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen, kann sie innert fünf Jahren annulliert werden. Das Gemeindeamt startete deshalb ein so genanntes Nichtigkeitsverfahren, «weil der Mann seinen Wohnsitz während seines Einbürgerungsverfahrens nach unseren Erkenntnissen im Ausland hatte», wie Lütolf sagt. Tatsächlich lebte der Mann unterdessen mit seiner aktuellen Partnerin und den gemeinsamen Kindern im Fernen Osten. Der Mann erklärte aber plötzlich, er habe sich bei seiner Einbürgerung gar nicht im Ausland befunden. Schliesslich habe er zu jener Zeit Arbeitslosengeld kassiert und sei bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) angemeldet gewesen, wo er seine Termine wahrgenommen habe. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass er lediglich für ein paar Termine kurz in die Schweiz zurückflog, um den Anschein zu erwecken, er wohne im Kanton Zürich. Der Sachbearbeiter des RAV hätte dem Gemeindeamt die Frage, wann und wie oft der Mann beim RAV hat antraben müssen, beantworten können. Doch er darf es nicht - wegen des Datenschutzes. Das Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung verbietet die Datenbekanntgabe von Arbeitslosen.
Stiftung Speranza baut Angebot massiv aus
Der Luzerner FDP-Nationalrat Otto Ineichen will mit seiner Stiftung Speranza das Hilfsangebot für Arbeitslose ausweiten, wie dieser gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag» sagte. Künftig sollen Hilfskräfte für schwächere Schüler diese bei der Lehrstellensuche unterstützen und damit die Lehrer entlasten. Künftig will es sämtliche Jugendlichen ohne Lehrstelle erfassen. Im Dezember startete darum in Luzern das Pilotprojekt 50+, mit dem gezielt Menschen über 50 wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Die Stiftung Speranza plant, für Menschen mit gesundheitlichen Problemen Arbeitsplätze zu schaffen und zu vermitteln. Vor allem im Gesundheitswesen sieht Ineichen grosses Potenzial für Wiedereinsteigerinnen, die sich mit Zusatzausbildungen vor allem für Pflegeberufe bewerben sollen. Ursula Renold, Direktorin des Amts für Berufsbildung und Technologie im eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, lobt Ineichen für seine Stiftung: «Die Nutzung von Netzwerken ist das, was Speranza bei der Lehrstellenvermittlung für Jugendliche so erfolgreich macht.» «Ich will ein Vermächtnis hinterlassen», begründet Ineichen die neuen Ausbaupläne. «Dazu gehört aber auch, dass die Parteien in Zukunft wieder lösungsorientiert zusammenarbeiten.» Seine neuen Projekte hat der umtriebige Surseer unter der Losung «Lösungsnetzwerk Schweiz» zusammengefasst. Das heisst konkret: Vertreter aller Parteien und Wirtschaftsrichtungen sollen am gleichen Strick ziehen. Und vor allem ihr persönliches Beziehungsnetz im Sinn der Stiftung Speranza spielen lassen.
Preisüberwacher: Dreimal mehr Eingaben wegen starkem Franken
Seit der Franken zu einem Höhenflug gegenüber Euro und Dollar angesetzt hat, wachen Schweizer Konsumenten mit Argusaugen auf die Preise von Importprodukten. «Die Zahl der Eingaben hat sich etwa verdreifacht», berichtet Preisüberwacher Stefan Meierhans. Denn der innert Jahresfrist um 16 Prozent billiger gewordene Euro hat sich vielerorts noch nicht oder nicht vollumfänglich auf die Preise in der Schweiz ausgewirkt. Die Preis- und Wettbewerbshüter sind sich indes einig, dass die Konsumenten die Möglichkeit haben sollen, von den derzeitigen Wechselkursvorteilen zu profitieren. Gute Nachrichten von der Preisfront dürfen die Konsumenten gemäss Meierhans dieses Jahr neben den Pauschalreisen auch bei den Mieten, im Detailhandel, bei den Telekomdienstleistungen sowie bei Direktimporten über den Online-Handel erwarten. Belastend für das Portemonnaie wirkt sich ausser der höheren Mehrwertsteuer umgekehrt auch eine Reihe von anderen Tarif- und Preiserhöhungen aus. Dazu gehören einmal mehr die Krankenkassenprämien mit einem durchschnittlichen Aufschlag von 6,5 Prozent, die vom Preisüberwacher etwas gebremste Tariferhöhung im öffentlichen Verkehr von 5,9 Prozent sowie Strompreise, die nicht überall, aber im landesweiten Mittel um 2 Prozent steigen.
Hells Angels: Anwalt spricht von «Geisterjagd»
Der Anwalt der Töffrocker geht mit der Bundesanwaltschaft hart ins Gericht. Der Anfangsverdacht sei total unbegründet gewesen, sagt Valentin Landmann gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag». Mehr als ein Jahr lang wurden 26 Telefonanschlüsse, drei E-Mail-Konten und ein Faxanschluss angezapft. Mit dem Lauschangriff generierten die Ermittler mehr als 8000 Stunden Abhörmaterial. Nach sieben Jahren erhob die Bundesanwaltschaft zwar wegen diverser Delikte Anklage gegen fünf Mitglieder der Hells Angels (siehe Box), wie sie am 30. Dezember 2010 mitteilte. Doch das Verfahren wegen der Beteiligung an einer kriminellen Organisation wurde eingestellt; der Verdacht hatte sich nicht erhärtet. Das bedeutet: Die Hells Angels bilden kein mafiaähnliches Konstrukt. Dass die Ermittlungen wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation versanden würden, überrascht Valentin Landmann nicht. Der Rechtsvertreter der Hells Angels erhebt schwere Vorwürfe an die Adresse der Bundesanwaltschaft. Sie habe aufgrund von vagen Vermutungen und Gerüchten Überwachungsmassnahmen angeordnet und «schweres Geschütz» aufgefahren. Dabei habe kein einziger auch nur annähernd als dringend zu bezeichnender Tatverdacht bestanden. «Geisterjagd ist nur im Film lustig, aber nicht, wenn die Justiz im realen Leben eine solche veranstaltet», sagt der bekannte Milieuanwalt der «Zentralschweiz am Sonntag». Die Bundesanwaltschaft kontert die Vorwürfe Landmanns. Alle Überwachungsmassnahmen seien «richterlich abgesegnet» gewesen, sagt Jeanette Balmer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, auf Anfrage.
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