Verordnung über Lärmsanierung der Eisenbahnen in Kraft
Bern (ots)
Der Bundesrat hat beschlossen, die Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen auf den 15. Dezember 2001 in Kraft zu setzen. Damit werden die Ausführungsbestimmungen zum entsprechenden Bundesgesetz festgelegt, das am 1. Oktober 2000 in Kraft getreten ist. Das Konzept beinhaltet Massnahmen wie die Sanierung des Rollmaterials, die Erstellung von Lärmschutzwänden und den Einbau von Schallschutzfenstern. Die Lärmsanierung kostet 1,85 Mrd. Franken und soll bis zum Jahr 2015 umgesetzt sein.
Reisezugswagen werden mit neuartigen Bremssohlen versehen, die den Fahrlärm vermindern. Ab 2004 ist die Sanierung der Güterwagen vorgesehen. Bis 2015 müssen Lärmschutzwände resp. Schallschutzfenster realisiert sein, wobei die Schallschutzfenster dort eingesetzt werden sollen, wo die anderen Massnahmen unverhältnismässig sind oder zu wenig greifen.
Lärmschutzwände sollen in der Regel eine Höhe von zwei Metern ab Schienenoberkante aufweisen. Auf die Festlegung einer Maximalhöhe wurde auf Ersuchen der an der Vernehmlassung Beteiligten (Kantone, politische Parteien, Bahnen, Verbände und weitere betroffene Organisationen) verzichtet.
Der Bundesrat hat ferner den Emissionsplan gutgeheissen, der auf der Basis von Verkehrsprognosen für das Jahr 2015 erstellt worden ist. Er zeigt auf, in welchem Ausmass einzelne Streckenabschnitte lärmbelastet sind. Die Transitkorridore Gotthard und Lötschberg verursachen am meisten Lärm, weil sie insbesondere nachts einen grossen Güterverkehr aufweisen. Deshalb sollen Lärmschutzmassnahmen zuerst entlang dieser Transitkorridore erstellt werden, anschliessend aber auch entlang der anderen lärmbelasteten Bahnstrecken.
Das Bundesamt für Verkehr, das die Hauptverantwortung für die Lärmsanierung trägt, wird die Lärmsituation entlang der Eisenbahnstrecken mit einem Monitoring überprüfen. So kann die Verkehrs- bzw. Lärmentwicklung kontinuierlich beobachtet und mit den Grundlagendaten verglichen werden.
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