BAV: BAV: NEAT-Linienführung im Kanton Uri: Auftrag zur Etappierung des Auflageprojekts erteilt
Bern (ots)
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die AlpTransit Gotthard AG (ATG) beauftragt, die planerischen Grundlagen zu erstellen, damit die Genehmigung des NEAT-Projektes im Kanton Uri etappiert werden kann. Dies hat den Vorteil, dass mit dem Bau der weniger umstrittenen südlichen Teilstrecke vom Tunnelportal in Erstfeld bis Ried rechtzeitig begonnen werden kann. Mit der Genehmigung der nördlichen Teilstrecke von Ried bis Altdorf, einschliesslich der umstrittenen Querung des Schächenbachs, könnte dann längstens bis 2007 zugewartet werden, ohne dass die Inbetriebnahme des Gotthard- Basistunnels (GBT) im Jahre 2013 gefährdet wäre.
Die Linienführung der NEAT im Kanton Uri war stets Gegenstand reger Diskussionen. Das hat den Bundesrat am 26. Juni 2002 bewogen, diese zu überdenken und die vom Kanton Uri geforderte Bergvariante lang in die Planung aufzunehmen. Zur Anbindung des Kantons Uri an die neue Gotthardlinie wie auch für einen effizienten Betrieb des GBT sind auch bei einer allfälligen Realisierung der Bergvariante Ausbauten notwendig. Das entsprechende Projekt wurde am 22. Januar 2003 öffentlich aufgelegt.
Die seit dieser Planauflage mit dem Kanton Uri und den direkt betroffenen Gemeinden geführten Gespräche haben bestätigt, dass im Interesse einer rechtzeitigen Inbetriebnahme des GBT die Bereitschaft besteht, den Abschnitt Süd, südlich des sog. Knickpunktes bei km 98.2 bei Ried im Wesentlichen wie projektiert ausführen zu lassen. Die wichtigsten Vorbehalte betreffen die vorgesehenen Ausbruchmaterial-Zwischenlager sowie die geplante Gleisanlage im Rynächt.
Der nördliche Abschnitt bleibt umstritten
Der nördliche Abschnitt hingegen und insbesondere die Frage der Schächenquerung (Varianten hoch oder tief) sind nach wie vor stark umstritten. Zwar begrüsst ein gewichtiger Teil der Einsprechenden die Bergvariante, bringt jedoch grosse Vorbehalte gegenüber dem vom Bundesrat festgelegten Realisierungsbeginn ab ca. 2020 an. Diese liessen sich nur mit verbindlichen Beschlüssen der zuständigen Planungs- und Kreditorgane des Bundes entkräften. Nach heutigem Stand der Kenntnisse wird die Botschaft zum Planungskredit NEAT 2, die auch die Mittel zur Planung der Bergvariante enthalten wird, frühestens in der Wintersession 2003 beraten. Vorausgesetzt die Eidg. Räte stimmen dieser Vorlage zu, darf mit den notwendigen Vorprojekten ca. Ende 2006 gerechnet werden. Für die eigentliche Realisierung der Bergvariante lang muss das Parlament anschliessend noch einem Bau- und Finanzierungsbeschluss zustimmen. Dieser ist jedoch nicht vor 2008 zu erwarten.
Etappiertes Verfahren für rechtzeitige Inbetriebnahme des Gotthard- Basistunnels
Um bei dieser Sachlage den GBT trotzdem rechtzeitig in Betrieb nehmen zu können, drängt sich eine Etappierung des Plangenehmigungsverfahrens auf. Einem Bericht der ATG zufolge könnte mit der Genehmigung des nördlichen Teiles des Auflageprojektes vom Januar 2003 bis ins Jahr 2007 zugewartet werden, ohne dass dabei die Inbetriebnahme des GBT im Jahre 2013 gefährdet würde. Allerdings hat dieses Zuwarten gemäss ersten Schätzungen der ATG Mehrkosten von ca. Fr. 20 Mio. zur Folge, da zusätzliche Hilfsbauten wie Werkgeleise, Hilfsbrücken und wohl auch Zwischenlager für Ausbruchmaterial erforderlich sind. Mit Blick auf die rechtzeitige Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels hat das BAV entschieden, durch eine Etappierung des Plangenehmigungsverfahrens die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass mit dem Bau der zeitkritischen Teilstrecke vom Portal bis Ried wie geplant im Jahre 2004 begonnen werden kann.
Weiteres Vorgehen
Die ATG wurde beauftragt, die für eine etappierte Genehmigung des Projekts notwendigen Grundlagen zu erstellen. Der Planungsauftrag ist zeitlich so zu erfüllen, dass der Teil Süd Ende Dezember 2003 genehmigt werden kann. Die aufgrund der Etappierung nötigen Anpassungen am Auflageprojekt von Januar 2003 sind in Zusammenarbeit mit dem Kanton, den Gemeinden sowie allfälligen neu betroffenen Personen auszugestalten. Die damit verbundenen Projektänderungen sind so zu optimieren, dass möglichst wenig zusätzliche Zwischenlager für Ausbruchmaterial benötig werden. Mit diesem Vorgehen bekundet der Bund erneut seine Bereitschaft, mit den kantonalen und kommunalen Behörden sowie mit der betroffenen Bevölkerung hinsichtlich der Linienführung der NEAT im Kanton Uri eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Bern, 29. Juli 2003
BUNDESAMT FÜR VERKEHR Kommunikation
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation 031 322 36 43