Baubewilligung für NEAT im Kanton Uri rechtskräftig
Bern (ots)
Die AlpTransit Gotthard AG (ATG) verfügt nun über eine erste rechtskräftige Baubewilligung für den Abschnitt Erstfeld (inklusive Nordportal) des Gotthard-Basistunnels. Gegen die Plangenehmigungverfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde bis Ablauf der Frist keine Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne erhoben.
Das UVEK hatte am 16. März 2004 die Plangenehmigung für den südlichen Teil des Abschnitts Erstfeld erteilt. Er umfasst rund acht Kilometer Basistunnel, den Portalbereich und die Gleisanlagen bis zum sogenannten Knickpunkt bei Kilometer 98,2. Die Bewilligung enthält als Resultat aus den Einspracheverhandlungen und den gutgeheissenen Anträgen der Fachstellen zahlreiche Auflagen und Bedingungen.
Teil der Plangenehmigungsverfügung ist das unterirdische Verzweigungsbauwerk für eine künftige Bergvariante. Über die Finanzierung dieser Vorinvestition für die Variante Berg lang geschlossen wird der Nationalrat als zweite Kammer im Rahmen der Beratungen über den Zusatzkredit von 900 Millionen für die NEAT voraussichtlich in der Sommersession entscheiden.
Der nördliche Abschnitt und insbesondere die Art der Schächenquerung (hoch oder tief) werden durch die Baubewilligung nicht präjudiziert. Mit der Genehmigung der Teilstrecke von Ried bis Altdorf nördlich des Knickpunktes kann längstens bis 2007 zugewartet werden, ohne die Inbetriebnahme des Gotthard- Basistunnels im Jahre 2015 zu gefährden. Sobald das Parlament über den Zusatzkredit für die NEAT und damit grundsätzlich auch die Vorinvestition für die Realisierung der Variante Berg lang geschlossen entschieden hat, wird über das weitere Vorgehen mehr Klarheit bestehen.
Mit der Rechtkraft der ersten Baubewilligung kann die ATG mit der Vorbereitung der Installationsflächen für den Bau des Nordportals des Gotthard-Basistunnels beginnen. Sie muss dem UVEK aber verschiedene Projektänderungen vorlegen, die sich aus der etappierten Genehmigung und aus Auflagen des UVEK ergeben. So soll insbesondere ein grosser Teil der Materialzwischenlager in den Chalchofen verschoben werden. Das entsprechende Baugesuch der ATG wird in den nächsten Wochen erwartet.
Bern, 14. Mai 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
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