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Bundesamt für Verkehr BAV

Baubewilligung für NEAT im Kanton Uri rechtskräftig

Bern (ots)

Die AlpTransit Gotthard AG (ATG) verfügt nun über eine
erste rechtskräftige Baubewilligung für den Abschnitt Erstfeld 
(inklusive Nordportal) des Gotthard-Basistunnels. Gegen die 
Plangenehmigungverfügung des Eidgenössischen Departements für 
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde bis Ablauf 
der Frist keine Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne erhoben.
Das UVEK hatte am 16. März 2004 die Plangenehmigung für den 
südlichen Teil des Abschnitts Erstfeld erteilt. Er umfasst rund acht 
Kilometer Basistunnel, den Portalbereich und die Gleisanlagen bis 
zum sogenannten Knickpunkt bei Kilometer 98,2. Die Bewilligung 
enthält als Resultat aus den Einspracheverhandlungen und den 
gutgeheissenen Anträgen der Fachstellen zahlreiche Auflagen und 
Bedingungen.
Teil der Plangenehmigungsverfügung ist das unterirdische 
Verzweigungsbauwerk für eine künftige Bergvariante. Über die 
Finanzierung dieser Vorinvestition für die Variante „Berg lang 
geschlossen“ wird der Nationalrat als zweite Kammer im Rahmen der 
Beratungen über den Zusatzkredit von 900 Millionen für die NEAT 
voraussichtlich in der Sommersession entscheiden.
Der nördliche Abschnitt und insbesondere die Art der Schächenquerung 
(hoch oder tief) werden durch die Baubewilligung nicht präjudiziert. 
Mit der Genehmigung der Teilstrecke von Ried bis Altdorf nördlich 
des Knickpunktes kann längstens bis 2007 zugewartet werden, ohne die 
Inbetriebnahme des Gotthard- Basistunnels im Jahre 2015 zu 
gefährden. Sobald das Parlament über den Zusatzkredit für die NEAT 
und damit grundsätzlich auch die Vorinvestition für die Realisierung 
der Variante „Berg lang geschlossen“ entschieden hat, wird über das 
weitere Vorgehen mehr Klarheit bestehen.
Mit der Rechtkraft der ersten Baubewilligung kann die ATG mit der 
Vorbereitung der Installationsflächen für den Bau des Nordportals 
des Gotthard-Basistunnels beginnen. Sie muss dem UVEK aber 
verschiedene Projektänderungen vorlegen, die sich aus der 
etappierten Genehmigung und aus Auflagen des UVEK ergeben. So soll 
insbesondere ein grosser Teil der Materialzwischenlager in den 
Chalchofen verschoben werden. Das entsprechende Baugesuch der ATG 
wird in den nächsten Wochen erwartet.
Bern, 14. Mai 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, 
Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 
322 36 43

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