Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Vom Bund besoldete Ämter: Offenlegung der Bezüge von Parlamentariern
Bern (ots)
11. Sep 2003 (EFD) Nicht der Bundesrat, sondern das Parlament ist zuständig für eine Kontrolle der öffentlichen Ämter, die von Parlamentariern ausgeübt werden. Dies schreibt der Bundesrat in seiner gestern Mittwoch erteilten Antwort auf ein Postulat von Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH), der von der Landesregierung eine Liste mit Parlamentarieren in öffentlichen Ämtern und Auskunft über deren Besoldung verlangt hatte. Mörgeli und die Mitunterzeichner des Postulats müssen sich deshalb mit ihrer Forderung an die Parlamentsdienste wenden.
Mörgeli hatte in seinem Postulat vom 20. Juni 2003 vom Bundesrat verlangt, alle Namen und Gesamtbezüge derjenigen Parlamentarier offenzulegen, die neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit noch ein Amt ausüben, das vom Bund besoldet ist, das als bundesnah bezeichnet werden muss oder das ein Gremium betrifft, das vom Bund subventioniert wird.
Der Bundesrat sieht sich nicht in der Lage, die verlangte Liste zur Verfügung zu stellen, da das Postulat einen sehr grossen Kreis von öffentlichen Ämtern anvisiert. Er verweist aber auf Artikel 11 des neuen Parlamentsgesetzes, das am 1. Dezember 2003 in Kraft treten wird, und das die Parlamentsdienste verpflichtet, ein öffentliches Register mit Angaben zu den Ämtern und beruflichen Tätigkeiten der Ratsmitglieder zu erstellen. Eine Liste mit den geforderten Angaben müssen die Unterzeichnenden des Postulats deshalb von den Parlamentsdiensten verlangen.
Die Forderung des Postulats geht ausserdem weiter als das Bundesgesetz "über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der Mitglieder leitender Organe von Unternehmen und Anstalten des Bundes", welches am 20. Juni 2003 von den eidgenössigen Räten verabschiedet worden ist und dessen Referendumfrist noch bis zum 9. Oktober 2003 läuft. Da dieses Gesetz die Ämter aller vom Bund subventionierten Gremien nicht abdeckt und da gleichzeitig die Parlamentsdienste zur Angabe der Ämter und beruflichen Tätigkeiten der Ratsmitglieder befugt sind, beantragt der Bundesrat, das Postulat Mörgeli abzulehnen.
Auskunft: Corinne Raschlé, Eidg. Personalamt, Tel. 031 32262 30
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