NEAT im Kanton Uri: Verzweigungsbauwerk redimensioniert Bergvariante nicht in Frage gestellt
Bern (ots)
Das Verzweigungsbauwerk für die Linienführung Berg lang geschlossen im Gotthard-Basistunnel ist mit dem NEAT-Zusatzkredit vom 10. Juli 2004 vom Parlament gutgeheissen worden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält am Verzweigungsbauwerk fest, hat aber die Länge der abzweigenden Röhren reduziert. Damit wird sowohl den Anliegen der Urner Behörden und der Bevölkerung wie dem anhaltenden Spardruck auf die NEAT Rechnung getragen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte mit Verfügung vom 5. März 2004 die Plangenehmigung für den südlichen Teil des NEAT-Auflageprojektes Uri 03 erteilt. Damit wurde auch das Verzweigungsbauwerk für die Linienführung Berg lang geschlossen im Grundsatz bewilligt. Aus Sicherheitsgründen wurde gleichzeitig der vorläufige Verzicht auf fünf Querschläge des Verzweigungsbauwerks angeordnet.
Mit dem Wegfall der fünf Querschläge ist die ursprünglich vorgesehene Länge der beiden abzweigenden Röhren von gut 600 Metern technisch nicht mehr sinnvoll. Das BAV wies die AlpTransit Gotthard AG (ATG) an, Varianten für eine kürzere und kostengünstigere Ausführung zu studieren. Auf Antrag der ATG beschloss das BAV, die abzweigende Oströhre auf eine Länge von ca. 140 Metern, die Weströhre auf eine Länge von ca. 180 Metern zu verkürzen.
Mit dieser Reduktion und mit dem Verzicht auf die beiden Demontage- Kavernen für Tunnelbaumaschinen sowie auf die fünf Querschläge vermindern sich die Baukosten um rund 39 auf rund 64 Mio. Franken. Auch mit der verminderten Vorinvestition für die Linienführung Berg lang geschlossen bleibt das angestrebte Ziel, dereinst Berg lang geschlossen mit möglichst wenig Betriebseinschränkungen im Gotthard Basistunnel einbauen zu können, uneingeschränkt erreichbar.
Bern, 28. August 2004 BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43