Landverkehrsabkommen Schweiz-EG: Sitzung des Comité mixte
Bern (ots)
Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EG (Comité mixte) hat heute in Brüssel zum siebten Mal ge-tagt. Im Zentrum der Gespräche stand die Einrichtung der Verkehrsbeobachtungstelle EU/Schweiz, die Anfang 2006 ihre Arbeit aufnehmen soll. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Max Friedli, dem Direktor des Bun- desamtes für Verkehr (BAV). Die EU-Delegation wurde von Enrico Grillo Pasquarelli, dem zuständigen Direktor der Generaldirektion Energie und Verkehr der EU-Kommission, angeführt.
Die Schaffung des Verkehrsobservatoriums ist im Landver- kehrsabkommen vorgesehen. Es soll dem Gemischten Aus-schuss gestützt auf die bestehenden nationalen und interna-tionalen Statistiken jährlich einen Bericht über die Entwick-lung des Strassen- und Eisenbahnverkehrs in den Alpenlän-dern vorlegen. Die Beobachtungsstelle wird ausserdem Statistiken im Hinblick auf ein mögliches Auslösen der Schutzklauseln des Landver- kehrsabkommens zusammentragen. Gemäss einer dieser mit der EU vereinbarten Schutzklauseln kann die Schweiz die Strassenverkehrsabgaben für eine bestimmte Zeit um 12,5% erhöhen, wenn Störungen im alpenquerenden Strassenschwer-verkehr auftreten und gleichzeitig die Bahnkapazität zu weniger als zwei Dritteln ausgelastet ist.
Im Weiteren wird die Beobachtungsstelle den Gemischten Aus-schuss bei der Festlegung der LSVA-Sätze unterstützen, die ab der Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels oder spätestens ab dem 1. Januar 2008 gültig sein werden.
Die Verkehrsbeobachtungstelle hat eine beratende Funktion. Die verkehrspolitischen Entscheide werden vom Gemischten Ausschuss gefällt. Die statistischen Aufgaben des Verkehrsob-servatoriums sollen bei einer externen Stelle angesiedelt wer-den. Das Ausschreibungsverfahren dieses Auftrags wird nach der Unterzeichnung des Beschlusses über die Beobach-tungstelle gemeinsam mit der EU eingeleitet.
Im Weiteren wurde eine Reihe neuer EG-Rechtsakte (acquis communautaire) im Bereich Landverkehr diskutiert, welche in einem späteren Zeitpunkt durch die Schweiz übernommen werden könnten. Es handelt sich dabei insbesondere um das Erste und das Zweite Eisenbahnpaket der EU. Diese Direktiven streben die Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen an und können somit einen wertvollen Beitrag zur Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene liefern.
Der Gemischte Ausschuss überwacht die Umsetzung des am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen Landverkehrsabkommens Schweiz-EU.
29. Juni 2005 Bundesamt für Verkehr
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43