Eidgenössische Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls": Zwischenbilanz
Bern (ots)
Die Unterschriftensammlung zugunsten der eidgenössischen Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" kommt bei der Bevölkerung sehr gut an. In wenig mehr als vier Monaten hat die Zahl der in der ganzen Schweiz gesammelten Unterschriften die verlangte Höhe bereits weit überschritten; gegenwärtig liegt sie bei 120'000 bis 130'000 Unterschriften. Die Initiative wird durch zahlreiche öffentliche und private Körperschaften unterstützt. Damit alle zum Erfolg dieser Initiative und der darin vermittelten Werte beitragen können, wird die Unterschriftensammelkampagne bis zum Ende des Jahres fortgesetzt.
Das in Bern zu einer Zwischenbilanz zusammengekommene Initiativkomitee hat sich darüber gefreut, dass die Initiative bei der Bevölkerung sehr gute Aufnahme findet und von zahlreichen Einrichtungen und Vereinen unterstützt wird.
Das Komitee will ein starkes Zeichen setzen, damit im Laufe der nächsten Jahre eine koordinierte und verantwortungsbewusste Geldspielpolitik zugunsten des Gemeinwohls ausgearbeitet wird. Diese Initiative eröffnet die Debatte auf Verfassungsebene, mit dem Ziel, die Grundsätze, die für alle Geldspiele in unserem Lande gelten müssen, in unserer Verfassung zu verankern. Von diesen Grundsätzen werden sich dann die Durchführungsgesetze ableiten.
Das Komitee ruft alle Bürgerinnen, alle Bürger und alle Organisationen, die dieses Vorhaben unterstützen, auf, ihre Bemühungen bis zum Ende des Jahres fortzusetzen. Anfangs 2009 wird das Komitee dann aufgrund des Resultats den Zeitpunkt und die Modalitäten der Einreichung der Initiative bei der Bundeskanzlei beschliessen. Offiziell wurde eine Frist bis 22. Oktober 2009 eingeräumt.
Die am 22. April 2008 lancierte Initiative verlangt:
- dass alle Geldspiele dem Gemeinwohl dienen
- dass die auf dem Ertrag der Spielbanken (Kasinos) erhobene und für die AHV/IV bestimmte Abgabe "dem Anspruch der Gemeinnützigkeit gerecht wird", mit einem Steuersatz, den das Parlament im Gesetz festzusetzen hat
- dass der Bund die für Lotterien und Wetten geltenden Grundsätze festlegt und dass die Kantone für die Erteilung der Betriebsbewilligungen und die Aufsicht über diese Spiele zuständig sind. Die Gesamtheit der Gewinne der Lotterien und Wetten muss, wie dies auch heute der Fall ist, für kulturelle, sportliche oder soziale Aktivitäten eingesetzt werden.
Kontakt:
Generalsekretär
José Bessard
Mobile: +41/79/701'45'77
Deutschschweiz
Roger Hegi
Mobile: +41/79/472'62'81