EAV: Kein MWST-Sondersatz für Bergbahnen
Bern (ots)
11. Sep 2002 (ESTV) Steuerbegünstigungen im Rahmen der Mehrwertsteuer (MWST) sind nach Ansicht des Bundesrates nicht der richtige Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu fördern. Unterstützung soll durch andere gezielte Massnahmen erfolgen, wie sie in der verabschiedungsreifen "Botschaft über Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus " vorgeschlagen werden. Der Bundesrat ist daher nicht bereit, die Einführung eines MWST-Sondersatzes für die Leistungen der Bergbahnen zu prüfen, wie das Nationalrat Jean-Michel Cina (CVP/VS) in einer Interpellation angeregt hatte.
Nationalrat Cina hatte in seiner Interpellation unter anderem gefragt, ob der Bundesrat bereit sei, gesetzliche Änderungen zu prüfen, um die Einführung eines Sondersatzes der MWST für die Leistungen der Bergbahnen zu erlauben.
Der Bundesrat hält in seiner Anwort fest, dass die Tourismusbranche ein unerlässlicher Faktor des Bruttosozialprodukts der Schweiz sei. Analysen der wirtschaftlichen Lage hätten die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Tourismusbranche aufgezeigt. Deshalb setze sich die Landesregierung für eine Tourismusföderung ein, die auch die Situation der Bergbahnen berücksichtigen soll. In der "Botschaft über Verbesserungen von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus ", die demnächst verabschiedet werden soll, würden den eidgenössischen Räten verschiedene zielgerichtete Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus und damit auch der Bergbahnen vorgeschlagen.
Gemäss Bundesrat wird der MWST-Sondersatz im Zusammenhang mit der Bergbahnunterstützung als untaugliche Massnahme erachtet, weil diese flächendeckend ausgerichtet ist, mit der Folge, dass sie allen zugute kommt, ohne Rücksicht darauf, ob überhaupt ein Bedarf besteht. Steuerbegünstigungen im Rahmen der MWST seien daher nicht der richtige Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu fördern, da diese einzig einer indirekten Subventionierung gleichkämen anstelle gezielter Massnahmen.
Aus den angeführten Gründen ist der Bundesrat nicht bereit, eine gesetzliche Änderung zu prüfen, um die Einführung eines MWST- Sondersatzes für die Leistungen der Bergbahnen zu erlauben.
Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. (031) 325 77 40
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