ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
LSVA: Richter heissen auch "versteckte" Erhöhung gut
Bern (ots)
Im Rechtsstreit um die versteckte Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) durch die Abklassierung modernster Nutzfahrzeuge (EURO 3) hat sich das Bundesverwaltungsgericht hinter den Bundesrat gestellt. Die noch hängigen Beschwerden gegen die Abklassierung der EURO-Norm 3 wurden abgelehnt. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist vom Entscheid nicht überrascht. Nach dem Urteil des Bundesgerichts im Hauptprozess zur LSVA-Erhöhung 2008 hatten die Richter offensichtlich nicht den Mut, die Verwaltung nochmals in die Schranken zu weisen. Die zuständigen ASTAG-Gremien werden nun das weitere Vorgehen diskutieren.
Beim letzten strittigen Punkt im Prozess um die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 2008 haben die Richter die Schweizer KMU und das Transportgewerbe erneut im Regen stehen gelassen. Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war auch die Verteuerung der Tarife für Nutzfahrzeuge der EURO-Norm 3 rechtskonform. Alle drei Beschwerden, die in einem Nebenverfahren noch hängig waren, wurden abgelehnt. Somit muss die Abklassierung der EURO-Norm 3 von der höchsten in die mittlere, teurere LSVA-Kategorie, nicht rückgängig gemacht werden. Der Bundesrat hatte diese versteckte Abgabenerhöhung per 1. Januar 2009 vorgenommen, nachdem die Schwerverkehrsabgabe insgesamt bereits ein Jahr zuvor erhöht worden war. Gegen beide Erhöhungen hatten die ASTAG und Tausende Schweizer KMUs Rekurs eingelegt.
Für die ASTAG kommt das negative Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht überraschend. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts im Hauptprozess, das die elementarsten wissenschaftlichen Prinzipien missachtete, war auch bei der Abklassierung mit demselben Ausgang zu rechnen. Zwar hatte sich das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2009 noch zugunsten der ASTAG ausgesprochen und die gesamte LSVA-Erhöhung 2008 als rechtswidrig beurteilt. Eine neuerliche Rüge des Bundesrats wollte sich das Bundesverwaltungsgericht nun offenbar aber nicht mehr leisten: «Den Richtern fehlte offensichtlich der Mut, die Verwaltung nochmals in die Schranken zu weisen», brachte es Adrian Amstutz, Zentralpräsident der ASTAG, auf den Punkt. «Macht und Willkür stehen ein weiteres Mal über Wissenschaft und Recht».
Über das weitere Vorgehen werden die zuständigen ASTAG-Gremien bei nächster Gelegenheit diskutieren.
Kontakt:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband,
Michael Gehrken
Tel. 031 370 85 24